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Einrappen-Preise: Abrunden ist für Discounter Pflicht
Aus Espresso vom 13.03.2017. Bild: SRF
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«Espresso Aha! Einrappen-Preise: Abrunden ist für Discounter Pflicht

Die Einräppler wurden vor zehn Jahren als Zahlungsmittel ausser Kurs gesetzt. Trotzdem schreiben Discounter viele Preise auch heute noch mit Rappenbeträgen an. «Espresso Aha!» weiss, wie Aldi, Lildl und Co. diese Strategie an der Kasse umsetzen müssen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

«Espresso»-Hörer Viktor Remund fragt sich, warum die Discounter Aldi, Lidl und Denner aus Marketinggründen Preise immer noch mit Rappen angeben können, obwohl die Kunden gar nicht die Möglichkeit haben, 99 Rappen zu zahlen. Er möchte wissen, ob das legal ist und ob er an der Kasse zuletzt sogar mehr bezahlen muss als angeschrieben.

Die Rappenpreise sind legal

Die Preise, welche die Discounter Aldi, Lidl und in speziellen Fällen auch Denner aus Marketinggründen anschreiben, sind legal. Das sagt Guido Sutter, Leiter des Rechtsdienstes beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel halte fest, dass der Franken in 100 Rappen eingeteilt sei.

Obwohl das Einrappenstück auf den 1. Januar 2007, 29 Jahre nach der Abschaffung des Zweiräpplers, als gesetzliches Zahlungsmittel ausser Kurs gesetzt wurde, dürften Preise auch heute noch mit Rappenbeträgen angegeben werden.

Die Marketingstrategen arbeiten vor allem mit Preisen unterhalb psychologisch wichtiger Schwellen wie 9.99 Franken oder 99 Rappen. Wenn beim Einkauf auf dem Totalbetrag eine «unbezahlbare Summe» resultiert, wird jeweils auf den nächsten 5er oder 10er-Wert abgerundet. Dies hat auch rechtliche Gründe: Ein Aufrunden wäre irreführend und ein Gesetzes-Verstoss, weil dann mehr verlangt würde als auf dem Preisschild angegeben.

Tankstellen dürfen «kaufmännisch runden»

Die Tankstellen bedienen sich einer anderen Praxis: Zwar werden auch die Treibstoffpreise gestuft nach Rappen oder sogar halben Rappen angeschrieben, doch für die Bestimmung des Endbetrages wird beim Tanken generell die sogenannte kaufmännische Rundung angewandt.

Bis und mit 2,5 Rappen wird abgerundet, was mehr ist, wird aufgerundet. Die Regelung gilt auch dann, wenn elektronisch bezahlt wird. Die Tankstellenkassen übermitteln gerundete Beträge an die Bezahlsysteme.

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