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Änderungen im neuen Jahr Das wird 2026 für Konsumentinnen und Konsumenten neu

In der Schweiz gelten ab dem 1. Januar 2026 wieder einige neue Gesetze und Regeln, und auch sonst gibt es ein paar Neuerungen. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat ein paar herausgepickt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Weniger Anrufe von der Fake-Polizei

Wenn sich ein unbekannter Anrufer als Mitarbeiter einer Behörde, einer Bank oder von der Polizei ausgibt, ist das nicht selten ein Betrugsversuch. Den Anrufenden geht es darum, an unsere Kreditkartendaten zu kommen oder uns anderweitig zu betrügen. Die Anrufe werden oft vom Ausland aus getätigt, mit einer gekaperten Schweizer Nummer (sogenanntes Spoofing).

Solche Anrufe sollte es 2026 weniger geben: Das zuständige Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat zusammen mit den Schweizer Telekomanbietern entsprechende Massnahmen erarbeitet. Ab dem 1. Januar müssen Anrufe aus dem Ausland, die eine Schweizer Festnetznummer anzeigen, gekennzeichnet und allenfalls blockiert werden. Ab dem 1. Juli gilt das auch für Mobilnummern. Laut den Anbietern werden solche Anrufe künftig wohl meist als «Anonym» auf dem Display angezeigt. So könne der

Kükentöten hat ein Ende

Männliche Küken waren bislang in der Zucht von Legehennen ein Abfallprodukt. Sie legen keine Eier und sind auch für die Fleischproduktion ungeeignet. Daher wurden sie bisher gleich nach dem Schlüpfen mit CO₂ getötet – und zwar sowohl in der konventionellen Landwirtschaft als auch auf Bio-Betrieben. Nun hat das viel kritisierte Kükentöten ein Ende: Die Schweizer Eierproduzenten lösen ihr Versprechen ein – per 1. Januar 2026 werden keine männlichen Küken mehr getötet.

Nachzahlungen in die Säule 3a sind möglich

Erstmals ist es ab 2026 möglich, Lücken in der 3. Säule zu füllen. Wer 2025 nicht den vollen Betrag (7258 Franken) einzahlen konnte, kann das 2026 oder in einem darauffolgenden Jahr nachholen. Das geht aber erst, wenn der Maximalbetrag fürs 2026 einbezahlt ist (ebenfalls 7258 Franken).

Einzahlungen in die 3. Säule machen häufig Sinn, sofern man es sich leisten kann: Man spart in der Regel Steuern und legt Geld fürs Alter zur Seite. Wichtig: Das einbezahlte Geld ist bis fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung blockiert und kann nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel zum Kauf von Wohneigentum) bezogen werden.

Auch das noch!

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Folgende weiteren Änderungen erwarten uns im neuen Jahr:

Neues Tarifsystem im Gesundheitswesen

Ab dem 1. Januar 2026 werden ambulante ärztliche Leistungen mit neuen Tarifen abgegolten, dem sogenannten Tardoc. Dieses Tarifsystem löst das bisherige Tarmed ab.

Wie sich Tardoc auswirken wird, darüber gibt es bereits Diskussionen: In Spitälern drohten längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten, meinen Fachärzte. Zudem fürchten einige Hausärzte tiefere Einkommen und für Patientinnen und Patienten eine weniger umfangreiche Notfallversorgung in Hausarztpraxen, wie kürzlich die Tamedia-Medien berichteten.

E-ID kommt im Sommer 2026 – frühestens

Das Schweizer Stimmvolk hat im September 2025 knapp ja gesagt zum digitalen Ausweis. Diese sogenannte E-ID des Bundes soll nun frühestens im Sommer 2026 verfügbar sein. Man wird sie kostenlos über die Schweizer Swiyu-App bestellen können. Möglich sein soll damit in Zukunft beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos oder der Altersnachweis bei Käufen von Produkten mit Mindestalter (zum Beispiel Alkohol und Tabak). Bereits verfügbar ist eine Testversion (Beta-ID). Diese hat jedoch keine rechtliche Gültigkeit.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Espresso, 30.12.2025, 08:10 Uhr

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