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Wer übernimmt die Kosten einer Mammografie?
Aus Espresso vom 12.04.2024. Bild: Imago
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Brustkrebs-Vorsorge Wann die Krankenkasse eine Mammografie zahlt – und wann nicht

Nur in Kantonen mit einem Präventionsprogramm übernimmt die Grundversicherung vorsorgliche Mammografien ganz.

Eine Frau aus dem Kanton Obwalden ertastet ein Knötchen in ihrer Brust. Vorsorglich wird sie von ihrer Ärztin zur Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust) geschickt, auch wenn diese vermutet, dass es kein Brustkrebs ist.

Philippe Groux

Philippe Groux

Vizepräsident Swiss Cancer Screening

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Philippe Groux ist Vizepräsident von Swiss Cancer Screening, dem schweizerischen Verband der Krebsfrüherkennungsprogramme. Philippe Groux ist promovierter Biochemiker und Gesundheitswissenschaftler (Master of Public Health).

Die Frau ist irritiert, dass sie die Mammografie vollständig selbst bezahlen muss. Sie habe gemeint, dass die Krankenkasse dies übernehmen müsse. Wer wann die Kosten für eine Mammografie trägt, weiss Philippe Groux, Vizepräsident von Swiss Cancer Screening.

Wer bezahlt in Kantonen mit Präventionsprogramm? Verschiedene Kantone haben ein organisiertes Screeningprogramm zur Früherkennung von Brustkrebs. Dort übernimmt die Grundversicherung die gesamten Kosten der Mammografie bis auf den Selbstbehalt von zehn Prozent. Das sind rund 20 Franken. Am Programm können Frauen zwischen 50 und 70 Jahren teilnehmen, in einigen Kantonen bis 75 Jahre. In der Regel werden sie alle zwei Jahre zur Mammografie aufgeboten. Frauen mit Symptomen sind vom Programm ausgeschlossen.

Welche Kantone haben ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs?

Wer bezahlt in Kantonen ohne Präventionsprogramm? In Kantonen, welche – häufig aus finanziellen Gründen – kein Screeningprogramm zur Früherkennung von Brustkrebs anbieten, bezahlt die Grundversicherung nichts an präventive Mammografien. Es kann aber sein, dass die Zusatzversicherung die Kosten übernimmt. Ansonsten muss eine Frau eine rein präventive Mammografie selbst bezahlen.

Was gilt bei einem Verdacht auf Brustkrebs? Das ist ein medizinischer Akt. Da reden wir nicht mehr von Prävention. Hat eine Frau Symptome oder Beschwerden an den Brüsten, wird die Untersuchung als medizinische Behandlung über die Krankenkasse verrechnet, mit Franchise und Selbstbehalt.

Was heisst das für den geschilderten Fall? Es ist korrekt, dass die Obwaldnerin die Mammografie selbst bezahlen muss. Es handelt sich um einen Verdachtsfall, der nicht unter ein Präventionsprogramm fällt. Er wird als medizinische Untersuchung mit Franchise und Selbstbehalt über die Grundversicherung abgerechnet. Da die Franchise der Frau nicht ausgeschöpft war, musste sie alles selbst bezahlen. Auch bei einer präventiven Untersuchung hätte die Krankenkasse nichts bezahlt, da der Kanton Obwalden kein Screeningprogramm hat.

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Espresso, 12.04.2024, 08:10 Uhr

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