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Arglistige Täuschung beim Autoverkauf
Aus Espresso vom 14.12.2023. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 52 Sekunden.
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Dreistes Geschäft Unfallwagen erneut als teure Occasion im Verkauf

Ein Autohändler verkauft ein Occasionsauto und verschweigt dabei, dass es sich um einen Unfallwagen handelt.

Ein Autolenker aus dem Kanton St. Gallen ist verzweifelt als er sich im Frühling 2023 ans SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wendet. Er hat beim Autohändler «AutoZeit» in Zizers (GR) ein Occasionsauto gekauft: Einen Suzuki Jimny für 27'700 Franken. Das Auto wurde nicht einmal ein Jahr vorher, im August 2022, zum ersten Mal eingelöst.

Erst später entpuppt sich die «gute Occasion» als Unfallwagen. Der Fahrzeugausweis wird annulliert. Die Folge: Der Hörer hat einen Wagen, den er nicht mehr fahren kann, und der Händler weigert sich, das Auto zurückzunehmen. Erst als sich «Espresso» einschaltet, erhält der Käufer sein Geld zurück.

Via Liechtenstein wieder im Verkauf

Nun, ein halbes Jahr später, meldet sich der Mann erneut bei SRF. Er berichtet, er habe «sein» Auto erneut auf einer Verkaufsplattform entdeckt. Wieder werde das Auto als Occasionswagen verkauft, wieder sei kein Hinweis dabei, dass es sich um einen Unfallwagen handle.

Recherchen von «Espresso» zeigen: Beim angebotenen Auto handelt es sich tatsächlich um den Unfallwagen des Hörers. Verkäufer ist eine Garage in Liechtenstein.

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Garage distanziert sich

Der dortige Verkäufer fällt aus allen Wolken als er die Geschichte dieses Suzuki Jimny hört. Man habe keine Kenntnis gehabt davon, dass das Auto «einen Vorschaden» gehabt habe. Und: Das Auto sei nicht im Besitz seiner Garage, erklärt der Verkäufer. Es werde im Auftrag der «AutoZeit» in Zizers verkauft, ein Partner, mit welchem man schon länger zusammenarbeite.

Die Liechtensteiner Garage reagiert aber schnell und schreibt: «Wir distanzieren uns von einem Weiterverkauf und haben das Auto sofort aus dem Netz genommen.»

Strafbares Handeln?

Der Händler in Zizers antwortet nicht auf die Fragen von «Espresso» – weder per Mail noch via Telefon kommt ein Kontakt zustande. Klar ist aber: Der Verkäufer hätte offenlegen müssen, dass der Wagen in einen Unfall verwickelt war. In einem Bundesgerichtsurteil heisst es dazu: «Wer beim Verkauf eines Autos verschweigt, dass dieses erhebliche Unfallschäden erlitten hat, und den reparierten Wagen als neuwertig anpreist, begeht eine arglistige Täuschung.»

So vermeiden Sie böse Überraschungen

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Beim Kauf eines Occasionsautos lohnt sich die Kontrolle durch einen Experten oder eine Expertin. Der TCS bietet in seinen Technischen Zentren solche Prüfungen an. Auch die Autogarage des Vertrauens kann eine Möglichkeit sein. Eine solche Prüfung kostet zwar meist etwas. Im Hinblick auf den Ärger, den man vermeiden kann, lohnt sich diese Ausgabe allerdings.

Espresso, 14.12.23, 8:10 Uhr

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