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Staatsanwaltschaft ermittelt Mitarbeiterin der Arbeitslosenkasse stiehlt Daten für Betrug

In Zürich läuft ein grosses Ermittlungsverfahren. Mit gestohlenen Daten von Arbeitslosen wurde im grossen Stil betrogen.

Darum geht es: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ermittelt in einem grossen Betrugsfall. Die Fälle ereigneten sich zwischen Sommer 2021 und November 2022. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» schreibt, handelt es sich «um ein äusserst komplexes und ermittlungsintensives Verfahren mit knapp einem Dutzend Beschuldigten, zahlreichen Geschädigten, mutmasslich rund einer halben Million Franken Gesamtschaden, mit verschiedenen involvierten Banken sowie mit Auslandbezug.»

So lief der Betrug ab: Eine zentrale Rolle spielt eine Angestellte der Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich, die Zugang zu Ausweisdokumenten und anderen Daten von Arbeitslosen hatte. In einer Verfügung der Staatsanwaltschaft, die SRF vorliegt, heisst es: «Diese Ausweisdokumente und die persönlichen Angaben liess sie dann ihrem Freund und ebenfalls Beschuldigten zukommen.» Dieser habe mutmasslich die Ausweisdokumente benutzt, um auf deren Namen unter anderem Uhren zu bestellen und zu finanzieren und auch Kredite bzw. Kreditkarten bei Banken etc. zu beantragen.

Was ist der Stand der Ermittlungen? Die Verfahren gegen die Hauptbeschuldigen laufen noch. Gemäss den Unterlagen geht es um Betrug, Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen, Diebstahl, unerlaubte Beschaffung von Personendaten. Die Ermittlungen nehmen nach Aussagen der Staatsanwaltschaft viel Zeit in Anspruch. Eine Einschätzung zum Fall will sie noch nicht machen. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Es handelt sich um ein äusserst komplexes und ermittlungsintensives Verfahren mit knapp einem Dutzend Beschuldigten, zahlreichen Geschädigten, mutmasslich rund einer halben Million Franken Gesamtschaden, mit verschiedenen involvierten Banken sowie mit Auslandbezug.
Autor: Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich

Wie konnten die Betrüger Konten auf fremde Namen eröffnen? Ein Konto eröffnen oder einen Kredit aufnehmen kann man bei vielen Banken online. Auch die Identifikation des Kunden oder der Kundin erfolgt dabei häufig online. Viele Banken akzeptieren dafür eine durch die SBB oder die Post beglaubigte Ausweiskopie. Diese erfolgt am Schalter, schreibt die SBB zum Verfahren und betont: «Es müssen die aufgeführten Ausweise im Original vorgewiesen werden. Kopien werden nicht akzeptiert.» Wie die Betrüger in diesem Verfahren zu einer Beglaubigung kamen, müssen die Ermittlungen zeigen. 

Das sind die Folgen für die Geschädigten: Im Konsumentenmagazin «Espresso» erzählt einer der Betroffenen. Auf seinen Namen wurde auf Kredit eine Luxusuhr für knapp 9'000 Franken gekauft sowie ein Kredit über 30'000 Franken aufgenommen. Weiter eröffnete die Betrügerbande auf seinen Namen Bankkonten. Davon hat er erst nach und nach erfahren, als im Frühling 2022 immer neue Rechnungen und Kontoauszüge in seinem Briefkasten landeten. Die Folgen des Betrugs spürt er bis heute, beispielsweise durch negative Einträge in Bonitätsdatenbanken. «Die ganze Situation ist für mich extrem belastend, weil ich mit der Sache einfach nicht abschliessen kann», sagt der Mann.

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Die aktuelle Situation des Betrugsopfers: Seine Rechtsschutzversicherung hat bei den Krediten einen Rechnungs- und Mahnstopp erreicht. Der ermittelnde Staatsanwalt setzte sich dafür ein, dass die negativen Bonitätseinträge gelöscht wurden. Zwei Banken und eine Firma, welche den Kredit für die Luxusuhr finanziert haben, bestätigen auf Nachfrage von «Espresso» schriftlich, dass der Betroffene bei ihnen nicht mehr als Schuldner gelte und er ihnen gegenüber keine Verpflichtungen mehr habe. Eine weitere Bank wartet noch auf eine Verfügung der Staatsanwaltschaft, um das fragliche Konto auflösen zu können.

Radio SRF 1, Espresso, 06.01.2025, 8:10 Uhr

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