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Umstrittene IV-Gutachten Kein Betrug – Freispruch für zwei frühere IV-Gutachter von PMEDA

Das Bezirksgericht Zürich hat in erster Instanz zwei ehemalige Verantwortliche der Gutachter-Firma PMEDA freigesprochen.

Das ist passiert: Das Bezirksgericht Zürich hat zwei ehemalige IV-Gutachter der Firma PMEDA vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, einen Mann trotz psychischer Probleme fälschlicherweise als arbeitsfähig eingestuft zu haben. Neben Betrug war den beiden auch Urkundenfälschung vorgeworfen worden. SRF berichtete. Der Richter sagte bei der Urteilseröffnung, dass für ein arglistiges Vorgehen durch die Beschuldigten die Beweise fehlten. Einzelne falsche Angaben im Gutachten wertete das Gericht als Versehen. Die Verfahren wegen Urkundenfälschung stellte das Gericht ein. Der Vorwurf sei verjährt, sagte der Richter.

Worum geht es in dem Verfahren? Der Fall erlangte Bekanntheit, als der «Kassensturz» 2018 darüber berichtete. PMEDA hatte einen ehemaligen Swisscom-Kadermann Ende 2013 als voll arbeitsfähig eingestuft. Laut Anklageschrift geschah dies wider besseres Wissen. Der Mann habe unter schweren psychischen und gesundheitlichen Problemen gelitten. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Ärzten vor, in der Begutachtung Falschaussagen gemacht zu haben. Der beschuldigte Gutachter wiederum sprach am Gericht von «möglichen Ungenauigkeiten».

Umstrittene Tonaufnahme

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Der Privatkläger hatte das Gespräch mit dem Gutachter 2013 heimlich aufgenommen und SRF die Aufnahme weitergeleitet. Der Sachverhalt sei mehrfach bewiesen, so der Staatsanwalt vor Gericht. Von der Befragung gebe es die Aufzeichnung und die Aussagen des Klägers. Diese zeigten unter anderem, dass Aussagen des Klägers im Gutachten falsch wiedergegeben worden seien. Die Verteidigung wiederum bezeichnete die heimliche Aufnahme als nicht verwertbar. Diese sei rechtswidrig erlangt worden und könne unvollständig sein. Ein strafbares Verhalten könne auch mit der Aufnahme nicht nachgewiesen werden.

Welche Konsequenzen hätte eine Verurteilung gehabt? Der Staatsanwalt forderte Freiheitsstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren. Der Chef des Gutachters habe den «Pfusch» des Mitarbeiters unterzeichnet, obwohl er fachfremd gewesen sei. «Gutachter dürfen nie und nimmer so arbeiten. Solche Gutachten wollen wir nicht», sagte der Staatsanwalt. Das Verhalten erschüttere das Vertrauen der Gesellschaft.

Wie geht es nun weiter? Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren weitergeht. Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden. Der Anwalt des Klägers liess noch vor dem Entscheid des Gerichts durchblicken, dass im Falle eines Freispruchs ein Weiterzug wahrscheinlich sei. Die Firma PMEDA ging 2023 in Liquidation. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen sistiert. Eine Kommission hatte zuvor «gravierende formale und inhaltliche Mängel» in PMEDA-Gutachten festgestellt.

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Radio SRF 1, Espresso, 28.10.2025, 08:10 Uhr ; 

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