Slady Koch kämpft seit Jahren gegen ein Gutachten, das ihm trotz Hirntumor volle Arbeitsfähigkeit bescheinigte. Ähnlich erging es Michael Mattern: Trotz diagnostizierter Erkrankungen erklärte ihn ein PMEDA-Gutachten für vollständig arbeitsfähig. Beide fühlen sich von Behörden und Gerichten im Stich gelassen. «Das ist der Schweiz unwürdig», sagt Koch.
Die beiden sind keine Einzelfälle. Die PMEDA hat Tausende von Gutachten gemacht. Die IV-Revision, die aktuell neu ausgearbeitet wird, soll verhindern, dass mangelhafte Gutachten unbemerkt bleiben. Auch rückwirkend. Was genau umgesetzt wird, wird sich erst Ende des Jahres zeigen. Parlamentarier warnen, dass ohne Rückwirkung gerade alte Fälle weiter unberührt blieben.
«Gravierende formale und inhaltliche Mängel»
PMEDA war von 2013 bis 2023 ein zentraler Akteur für Invalidenversicherung und Privatversicherungen. Kritik an ihrer Arbeit wies das Bundesamt für Sozialversicherungen lange zurück. Erst politischer Druck führte 2022 zu einer unabhängigen Überprüfung durch die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB).
Die Resultate schockierten: Eine Mehrheit der geprüften Gutachten aus 2022/23 wies gravierende formale und inhaltliche Mängel auf.
Die PMEDA stellte ihre Tätigkeit Ende 2023 ein, sämtliche Vorwürfe werden juristisch bestritten. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) beendete die Zusammenarbeit mit der PMEDA Ende 2023.
Für Betroffene schien nach dem EKQMB-Bericht der Weg für eine Neubeurteilung ihrer Fälle offen. Doch das Bundesgericht blockte: Die Mängel beträfen nur Gutachten der Jahre 2022/23. Ältere Fälle könnten nicht neu geprüft werden. Michael Meier, Sozialversicherungsexperte an den Universitäten Zürich und Luzern, hält das Urteil für falsch: «Die inhaltlichen Qualitätsanforderungen an Gutachten sind seit Jahren gleich. Die Ergebnisse der Untersuchung sind daher auch für ältere Gutachten relevant.»
Politik will korrigieren
Weil der rechtliche Weg blockiert ist, verlangte der Thurgauer Nationalrat Christian Lohr (Die Mitte), dass IV-Entscheide rückwirkend neu geprüft werden, wenn die EKQMB in Gutachten gravierende Mängel feststellt. Die Motion wurde im Oktober 2025 vom Parlament mit grosser Mehrheit angenommen. «Es ist unhaltbar, dass Betroffene jahrelang kämpfen müssen, obwohl die Mängel inzwischen belegt sind», sagt Opferanwalt und SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann.
Knackpunkt Rückwirkung
Der Bundesrat will die Forderung im Rahmen der IV-Revision nun umsetzen, jedoch unter Hinweis auf das Rückwirkungsverbot. Was genau das bedeutet, wollten weder das EDI noch das BSV gegenüber «Kassensturz» erläutern. Das Gesetz werde aktuell geschrieben.
Parlamentarier warnen, dass die Rückwirkung nicht einfach ausgehebelt werden dürfe. Prelicz-Huber sagt: «Die Fälle, die das Problem ans Licht gebracht haben, sind genau die alten.» Auch Motionär Lohr zeigt sich verärgert: «Ich habe den Eindruck, dass eine klare politische Entscheidung nun verwässert werden soll.»
Betroffene geben nicht auf
Viele Betroffene von PMEDA-Gutachten setzen nun auf die Politik, damit ihre Fälle rückwirkend geprüft werden. Slady Koch sagt: «Wir werden nicht ruhen, bis Gerechtigkeit hergestellt ist. Notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.»