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Kaum Recht auf Hitzeferien im Büro
Aus Espresso vom 21.06.2017. Bild: Colourbox
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Arbeit Kaum Recht auf Hitzeferien im Büro

Auch wenn das Thermometer weit über 30 Grad steigt: Hitzefrei erhält in der Schweiz deswegen niemand! Das Arbeitsgesetz schreibt lediglich vor, dass das Raumklima der Arbeit angemessen sein soll und die Gesundheit nicht beeinträchtigen darf.

Was es jedoch gibt, sind Empfehlungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Dieses rät den Arbeitgebern in Hitzeperioden im Büro Ventilatoren und Trinkwasser zur Verfügung zu stellen, sowie die Kleidervorschriften zu lockern.

Zudem sollten den Angestellten mehr Pausen gestattet und die körperliche Belastung verringert werden. Besonders anstrengende Arbeiten sollte man in die Morgenstunden verlagern.

Nicht nur die Temperatur zählt

Die Temperatur-Richtwerte des SECO für diese Massnahmen unterscheiden sich je nach Schwere der Arbeit, Luftfeuchtigkeit und Kleidung der Arbeitenden. Im Freien kommt es auch auf die direkte Sonneneinstrahlung an.

Zur Beurteilung der Situation und für Massnahmen gegen die Hitze hat das SECO verschiedene Merkblätter erarbeitet. Arbeitgeber sind angehalten, sich an diese Empfehlungen zu halten.

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Keine Hitzeferien im Büro
aus Espresso vom 20.08.2012.
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Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Arbeitgeber seine Angestellten vor übermässiger Sonneneinwirkung schützen muss. Dies kann im Büro durch Sonnenstoren oder Rollläden geschehen.

Auf Baustellen sollten Sonnenzelte aufgestellt und schattige Pausenplätze zur Verfügung gestellt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Freien auch auf Sonnenschutz durch Crèmes, Brillen und Kopfbedeckung zu achten.

Im Streitfall zum Arbeitsinspektorat

Im Sinne des Gesundheitsschutzes sind die Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet, während Hitzeperioden das Risiko für ihre Mitarbeiter einzuschätzen. «Ab ca. 28 Grad ist die Situation zwingend zu überprüfen», sagt Ulrich Schwaninger, Arbeitsmediziner beim SECO.

Sind die Temperaturen am Arbeitsplatz nicht nur an einigen Tagen im Jahr sondern regelmässig zu hoch, muss ein Arbeitgeber allenfalls auch bauliche Massnahmen ergreifen. Im Konfliktfall um die Temperaturen am Arbeitsplatz können Arbeitnehmer ans kantonale Arbeitsinspektorat gelangen.

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