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Ruhestand in Sicht Muss ich bei baldiger Pensionierung selbst kündigen?

Ein Angestellter steht kurz vor der Pensionierung. Vom Arbeitgeber hat er schon mal ein Dankesschreiben für seine Betriebstreue bekommen. Bloss fragt sich der Betroffene, ob er automatisch pensioniert werde oder ob er kündigen muss.

Was ist das Problem? Ein Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich mit der Kündigung. Das gilt auch bei der Pensionierung. Es kann allerdings sein, dass im Arbeitsvertrag oder in einem Dienstreglement festgehalten ist, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters ende. Dann ist eine Kündigung nicht nötig.

Kommen die Renten automatisch? Die Rente der AHV kommt nicht automatisch. Sie müssen Ihrer Ausgleichskasse den gewünschten Rentenbezug mindestens drei Monate im Voraus anmelden. Die Rente der Pensionskasse kommt jedoch automatisch. Wenn Sie dort nichts unternehmen, bekommen Sie spätestens bei Erreichen des reglementarisch festgehaltenen Pensionsalters eine Rente. Wenn Sie also einen Kapitalbezug wünschen, müssen Sie das Ihrer Kasse frühzeitig mitteilen. Bei einigen Kassen ein Jahr, bei anderen drei Jahre im Voraus.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Welche Leistungen stehen mir nach der Pensionierung zu? In der Schweiz soll das Drei-Säulen-System die Existenz im Alter sichern. Aus der ersten Säule beziehen Pensionierte die Rente aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und aus der zweiten Säule Leistungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Die Dritte Säule umfasst die freiwillige Vorsorge der Pensionierten.

Wie hoch wird meine Rente sein? Die Höhe der jeweiligen Rente hängt von der Anzahl Beitragsjahre und von der Höhe des versicherten Lohnes ab. Bei einer vollen Anzahl Beitragsjahre machen AHV- und die Pensionskassenrente im Schnitt 50 bis 60 Prozent des letzten Verdienstes aus. Um die Zeit nach der Pensionierung zu planen, lohnt es sich, bei der Ausgleichskasse eine Rentenberechnung zu verlangen. Bei der Pensionskasse finden Sie die voraussichtliche Rentenhöhe auf Ihrem Ausweis.

Kommt die Rente am Monatsanfang oder am Monatsende? Die AHV-Rente wird am Anfang des Monats ausbezahlt. Laut Gesetz muss sie bis zum 20. Tag des Monats auf dem Konto der Empfängerin, des Empfängers sein. Die Praxis ist je nach Sozialversicherungsanstalt verschieden. Die SVA Zürich beispielsweise überweist Renten bereits am 5. Arbeitstag des betreffenden Monats. Pensionskassen bezahlen die Rente meist am Monatsende, analog dem Lohn. Die allermeisten Kassen bezahlen die Renten monatlich, ein paar wenige quartalsweise im Voraus.

Ich möchte nach der Pensionierung weiterarbeiten. Muss ich weiter in die AHV einzahlen? Ja. Wer nach der Pensionierung weiter arbeitet und jährlich mehr als 16'800 Franken verdient, muss weiterhin Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen. Diese Beiträge werden seit dem 1. Januar 2024 bei der Berechnung Ihrer Rente angerechnet, was zu einer höheren Altersrente führen kann. Durch das Weiterarbeiten ist es unter bestimmten Voraussetzungen neu möglich, Beitragslücken aufzufüllen.

Espresso, 16.10.25, 8:10 Uhr

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