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Zumindest die Quittung gehört aufbewahrt
Aus Espresso vom 01.02.2024. Bild: Imago/Steinach
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Garantie Garantieschein verloren: «Habe ich jetzt keine Garantie mehr?»

Garantieansprüche lassen sich nicht nur mit dem Original-Garantieschein des Verkaufsgeschäfts belegen.

Bürotag bei einem «Espresso»-Hörer in Lausen (BL): Beim Sortieren seiner Quittungen und Rechnungen fällt dem Mann auf, dass der Garantieschein seines Druckers fehlt.

«Das Gerät funktioniert zum Glück noch einwandfrei», schreibt er in seinem Mail. Doch was wäre, wenn es ein Problem gibt? «Verliere ich ohne den Schein mein Recht auf Garantie», möchte der Mann wissen.

Die Rechtslage kurz erklärt:

Die gute Nachricht vorweg: Das Recht auf Garantie hängt nicht davon ab, ob eine Kundin oder ein Kunde den Original-Garantieschein des Verkaufsgeschäfts vorlegen kann.

Auch eine Quittung belegt den Anspruch auf Garantie

Rechtlich gesehen muss die Kundin oder der Kunde den Garantieanspruch lediglich belegen können. Will heissen: Die Kundin oder der Kunde muss beweisen können, wann der Gegenstand im betreffenden Geschäft gekauft worden ist. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Eine Quittung belegt den Kauf und damit den Garantieanspruch, aber auch eine Belastung auf der Kreditkarte oder auf dem Bankkonto.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Auch digitale Belege sind gültig

Um eine Zettelwirtschaft zu vermeiden, scannen viele Konsumentinnen und Konsumenten Quittungen und andere Belege ein. So haben Sie immer und überall Zugriff auf ihre Dokumente. Eine gute Lösung. Denn auch ein digitaler Beleg gilt als Beweis für einen Kauf und damit für einen Garantieanspruch.

Was aber, wenn nichts von alledem vorhanden ist? Dann sollten Kundinnen und Kunden einen Blick in ihr digitales Kundenkonto beim Anbieter werfen:

Anbieter haben viele Daten über uns gespeichert

Bei Onlinebestellungen wird in der Regel ein Kundenkonto angelegt – dort sind alle Kaufvorgänge abgespeichert und meist noch über Jahre abrufbar.

Ebenso bei Punkteprogrammen: Wer bei Migros oder Coop Waren kauft und mit der Cumuluskarte oder Supercard bezahlt, kann die Käufe über die entsprechenden Konti zurückverfolgen. Laut Auskunft von Migros und Coop sind dort auch automatisch alle Garantiescheine gespeichert.

Und: Auch wenn keine Belege und keine digitalen Spuren vorhanden sind, beim Verkaufsgeschäft nachfragen, kostet nichts und lohnt sich immer.

Espresso, 1.02.24, 30.1.24

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