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Welche Möglichkeiten habe ich bei Rauchbelästigung?
Aus Espresso vom 28.09.2023. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 7 Sekunden.
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Kiffender Nachbar «Darf mein Nachbar ständig auf dem Balkon qualmen?»

Eine «Espresso»-Hörerin möchte wissen, ob sie ertragen muss, dass ihr Nachbar täglich auf dem Balkon raucht und kifft. Schliesslich leidet sie in der Wohnung unter dem Gestank. «Espresso» sagt, was gilt.

Eine «Espresso»-Hörerin hat seit diesem Frühling einen neuen Nachbarn unter sich, welcher täglich auf dem Balkon raucht und kifft. Morgens bereits vor 10 Uhr, abends bis zu dreimal und auch nach 22 Uhr. Die Hörerin wohnt seit zehn Jahren in dieser 1-Zimmer-Wohnung, wo alle Fenster auf der gleichen Seite sind. Wenn der Nachbar kifft, zieht der ganze Rauch in ihre Küche, ins Bad und ins Schlafzimmer.

Die Frau hat bereits bei der Verwaltung reklamiert. Doch diese behauptet, sie könne nichts machen. Die Hörerin ist verzweifelt. Sie kann in ihrer Wohnung nicht mehr lüften wie gewohnt und muss immer befürchten, dass ihre Wohnung nach Qualm stinkt. Auf Lösungsvorschläge – wie kein Kiffen nach 22 Uhr oder dass der Nachbar eine SMS schreibt, wenn er auf den Balkon geht – ist der Nachbar nicht eingegangen.

«Wie schätzen Sie die Situation ein? Bin ich machtlos und schaue besser nach einer neuen Wohnung?» Dies möchte die Hörerin von «Espresso» wissen.

Alle Rechtsfragen

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Die Rechtslage im Überblick:

  • Was kann ich gegen Rauchbelästigung tun? Wer sich durch den Rauch belästigt fühlt, sollte das Gespräch mit den Nachbarn suchen. Damit betritt man jedoch die Privatsphäre des Nachbarn. Dass dieser emotional reagiert, ist vorprogrammiert. Zu Recht, denn grundsätzlich darf er tun und lassen, was er will. Vielleicht kann man sich auf bestimmte rauchfreie Zeiten oder Zimmer einigen. Allenfalls sind auch andere Nachbarn betroffen. Empfehlenswert ist es, sich mit anderen im Haus zu solidarisieren. Vielleicht kann man gemeinsam den Raucher ansprechen oder zusammen zum Vermieter gehen.
  • Rauchbelästigung: Wann muss der Vermieter einschreiten? Bleibt ein Gespräch mit dem Nachbarn fruchtlos, muss der Vermieter intervenieren. Insbesondere, wenn sich Nachbarinnen oder Nachbarn rücksichtslos verhalten. Laut Mieterinnen- und Mieterverband wäre dies etwa der Fall, wenn der Nachbar jeweils die Wohnungstür öffnet, um den Tabakqualm ins Treppenhaus abziehen zu lassen. Balkon-Rauchen führt am häufigsten zu Belästigungen, weil der Qualm in andere Wohnungen durch geöffnete Fenster ziehen kann. Eine Beurteilung, wann die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt wird, ist hier besonders schwierig. Immissionen eines kettenrauchenden, quasi auf dem Balkon lebenden Nachbarn könnten als übermässig bezeichnet werden, wenn zum Beispiel die Nachbarn dadurch das Fenster während längerer Zeit nicht mehr öffnen können.
  • Was steht mir bei übermässiger Rauchbelästigung zu? Der Mieterverband empfiehlt in solchen Fällen, eine Mietzinsreduktion geltend zu machen, weil das Mietobjekt durch das Passivrauchen an Wert verliert. Vor allem dann, wenn sich gegen allfällige bauliche Mängel oder rücksichtsloses nachbarschaftliches Verhalten nichts machen lässt. Bestenfalls meldet man sich auf schriftlichem Weg – per eingeschriebenem Brief – bei der Vermieterschaft. Ignoriert der rauchende Nachbar die Anweisung oder eine Abmahnung des Vermieters, riskiert er die Kündigung.
  • Ist das Rauchen in einer Mietwohnung grundsätzlich erlaubt? Im Gesetz steht nichts Gegenteiliges, weshalb das Rauchen in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt ist und Verbote in Mietverträgen rechtlich nicht verbindlich sind. Dies ist auch der Grund, warum es schwierig ist, sich gegen Rauchbelästigungen aus der Nachbarschaft zu wehren. Der Mieterverband empfiehlt jedoch zu prüfen, ob starke Geruchsimmissionen in der Wohnung auf undichte Fenster, Türen oder Böden zurückzuführen sind. Ist dies der Fall, so kann man vom Vermieter eine Behebung der baulichen Mängel verlangen.

Espresso, 28.09.23, 08:10 Uhr;

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