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Was tun, wenn sich der Schuldner ins Ausland absetzt?
Aus Espresso vom 15.02.2024. Bild: Keystone
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Erfolglose Betreibung Kollege setzt sich ab: «Wie komme ich jetzt zu meinem Geld?»

Lassen sich offene Schulden noch eintreiben, wenn sich der Schuldner ins Ausland absetzt?

Es ist eine bittere Erfahrung, die eine Frau aus Zürich gerade macht. Vor drei Jahren hat sie einem Kollegen aus seinem finanziellen Engpass geholfen und ihm 20’000 Franken geliehen. Im schriftlichen Darlehensvertrag verpflichtete sich der Mann, das Geld in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Gekommen ist bis jetzt aber kein einziger Rappen.

Nun hat die Frau ihren ehemaligen Kollegen betrieben. Doch auf dem Betreibungsamt erfährt sie, dass er sich ins Ausland abgesetzt hat und in der Schweiz einen stattlichen Schuldenberg zurücklässt.

Was tun, wenn der Schuldner sich ins Ausland absetzt?

«Auf dem Betreibungsamt sagte man mir, ich könne nichts mehr machen», schreibt die Frau in ihrem Mail und möchte wissen: «Ist es wirklich so, dass Schulden hinfällig werden, wenn jemand ins Ausland zieht?»

Hinfällig werden Schulden nicht, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner sich ins Ausland absetzt. Es ist möglich, einen Schuldner auch im Ausland zu belangen. Allerdings ist das damit verbundene Prozedere aufwändig und kostspielig.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Dazu müsste die Gläubigerin den vom Betreibungsamt ausgestellten Zahlungsbefehl am ausländischen Wohnort des Schuldners durch das dort zuständige Gericht vollstrecken lassen. Das Verfahren richtet sich nach den dortigen Gesetzesbestimmungen und dürfte nicht nur mehrere Monate in Anspruch nehmen, sondern auch eine Stange Geld kosten.

Häufig sind solche Verfahren im Ausland komplizierter als in der Schweiz. Bei kleineren Forderungen oder bei vermögenslosen Schuldnern mit hohen Schulden lohnt sich dieser Aufwand kaum.

Ein Arrestverfahren führt in manchen Fällen zum Erfolg

Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, wie die geprellte Frau eventuell zu ihrem Geld kommen könnte. Hat der Schuldner in der Schweiz ein Bankkonto oder andere Vermögenswerte zurückgelassen, so könnte sie diese Werte mit einem sogenannten Arrest belegen lassen.

Bei einem Arrestverfahren blockiert das Gericht die Vermögenswerte des Schuldners und die Gläubiger können im Betreibungsverfahren darauf zugreifen.

Das Arrestverfahren ist kompliziert und an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, sich bei seiner Rechtsschutzversicherung oder bei einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen.

Espresso, 14.02.24, 08:10 Uhr

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