Zum Inhalt springen

Header

Audio
Anwesenheit schützt vor Strafe nicht
Aus Espresso vom 18.03.2024. Bild: IMAGO / Geisser
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 52 Sekunden.
Inhalt

Parkplatzärger Parkbusse, während man im Auto sitzt?

Die eigene Anwesenheit im Fahrzeug schützt nicht vor einer Parkbusse.

«Darf mir die Polizei eine Parkbusse geben, wenn ich im Auto sitze?», möchte ein Autofahrer wissen. Er hielt mit seinem Fahrzeug für ein paar Minuten auf einem gebührenpflichtigen, öffentlichen Parkplatz in Klosters, um etwas auf seinem Handy zu kontrollieren. Er war so beschäftigt, dass er nicht sah, was um ihn herum geschah. Erst als er wegfuhr, bemerkte er eine Busse unter dem Scheibenwischer.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

Box aufklappen Box zuklappen

Busse ist korrekt

Die Antwort ist klar: Die Busse – in diesem Fall vierzig Franken – ist zulässig. Es spielt keine Rolle, ob man im Auto sitzt oder nicht. Wer auf einem öffentlichen, gebührenpflichten Parkplatz steht, muss dafür bezahlen, ansonsten droht eine Busse. So sind die gesetzlichen Vorgaben, die übrigens nicht nur für Klosters gelten, sondern für die ganze Schweiz.

Die Kantonspolizei Graubünden möchte auf diesen konkreten Fall nicht eingehen und schreibt: «Für das Parkieren müssen Gebühren bezahlt werden. Als Parkieren gilt das Anhalten des Fahrzeuges, welches keinen Nothalt darstellt, sowie nicht dem Ein- und Aussteigenlassen oder dem Güterumschlag dient.»

Kulanz ist gefragt

Die Polizei hätte auch kulant sein und zum Beispiel an die Scheibe klopfen können. Grundsätzlich sei die Busse einer anwesenden Person auszuhändigen, schreibt die Kantonspolizei Graubünden. Wenn dies nicht möglich sei, zum Beispiel wenn die Annahme des Bussenzettels ignoriert werde, werde dieser auf den Fahrzeughalter ausgestellt und am Fahrzeug angebracht. «Wird gegenüber der kontrollierenden Person Einsicht gezeigt, kann grundsätzlich Kulanz erwartet werden.»

Auch andere Kantonspolizeien zeigen sich je nach Fall kulant: Man suche das Gespräch, Augenmass und Verhältnismässigkeit zählten und es gäbe in einem solchen Fall sicher einen Ermessensspielraum.

Espresso, 18.3.24, 8:10 Uhr

Meistgelesene Artikel