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Fragen und Antworten Experten-Chat zum Thema Krankenkassenprämien

Die Krankenkassen-Fachleute Susanne Gedamke, Roman Wettstein, Pascal Perren und Andreas Lüber beantworteten Ihre Fragen. Hier das Protokoll.

Fachpersonen im Live-Chat

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  • Roman Wettstein Versicherungsfachmann Vermögenszentrum
  • Andreas Lüber
    Gesundheitsexperte Comparis
  • Susanne Gedamke Geschäftsführerin Patientenorganisation SPO
  • Pascal Perren
    Leiter der Sektion Governance Aufsicht BAG
Video
Die Krankenkassenprämien steigen an
Aus Kassensturz vom 26.09.2023.
abspielen. Laufzeit 11 Minuten 25 Sekunden.

Hinweis: Aufgrund des grossen Interesses konnten die Expertinnen und Experten nicht alle Fragen beantworten. Wir bitten Sie um Verständnis. Gut möglich aber, dass Sie die gewünschten Informationen in diesem Chatprotokoll finden.

Protokoll:

Guten Abend Wäre es nicht sinnvoller und kostensparend und auch unbürokratischer die Grund-und Zusatzversicherung haben beides bei der gleichen Kasse haben und nicht zwei verschiedene?

Susanne Gedamke: Guten Abend! Beides hat Vor- und Nachteile. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Anders verhält es sich bei den Zusatzversicherungen – hier lohnt sich also ein Vergleich und die für Sie beste Zusatzversicherung muss nicht zwingend bei derselben Krankenkasse sein wie Ihre Grundversicherung. Die Trennung hat aber auch Nachteile: Ist eine Leistung nicht eindeutig der Grund- oder Zusatzversicherung zuzuteilen, kann es schwierig werden. Oftmals schicken die Krankenkassen den Versicherten hin und her. Auch ist ein Verlust von Rabatten möglich, die Ihnen bisher gewährt wurden. Erkundigen Sie sich hierfür am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse. Natürlich haben Sie auch weniger administrativen Aufwand, wenn sie beides bei einer Krankenkasse abschliessen.

Guten Abend, ich bin 77 Jahre alt. Was kann ich noch wechseln, die Grundversicherung oder die Zusatzversicherung?? Besten Dank!

Pascal Perren: Guten Abend. Die Grundversicherung können Sie ohne Weiteres wechseln (Kündigung muss bis 30. November zu Bürozeiten bei Ihrer Krankenkasse eingehen). Bei der Zusatzversicherung sind Vorbehalte oder Ablehnungen bei einem neuen Versicherer denkbar und ein Neuabschluss kann schwierig sein. Kündigen Sie die bestehende Zusatzversicherung jedenfalls nur dann, wenn Sie eine Aufnahmebestätigung beim neuen Versicherer haben.

Jeder Kanton kocht seine eigenes Süppchen. Wäre da eine Vereinheitlichung nicht auch günstiger und übersichtlicher?

Susanne Gedamke: Ja, da bin ich absolut Ihrer Meinung. Vor allem braucht es eine überregionale Spitalplanung. Kantonale Planungen machen im Gesundheitswesen wenig Sinn.

Wie ist die Entwicklung der Preise der Zusatzversicherungen geregelt? Kann dies die jeweilige Krankenversicherung individuell anpassen oder gibt es auch da einen Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesundheitskosten? 

Roman Wettstein: Die Entwicklung der Preise der einzelnen Zusatzversicherung unterscheiden sich. Die neuen Prämien werden jedes Jahr von der Finanzmarktaufsicht (Finma) überprüft und den Kassen bestätigt. Zusätzlich fallen bei vielen Anbieter von Zusatzversicherungen in den «Spitalabteilungen» sogenannte Alterszuschläge an. In der Regel alle 5 Jahre.

Wie kann festgestellt werden welche Krankenkasse wirtschaftet besser als die Konkurrenz im Sinne von Rendite-Ausweise, wie bei Aktiengesellschaften?

Pascal Perren: Das BAG veröffentlicht die aufsichtsrechtlichen Jahresrechnungen der Krankenkassen, bestehend aus Bilanz und Betriebsrechnung. Sie finden diese unter www.bag.admin.ch mit der Suchfunktion «Bilanzen und Betriebsrechnungen».

Guten Abend Darf die Kasse für einen Wechsel der Franchise Fragen nach der Gesundheit stellen bzw. diesen davon abhängig machen

Susanne Gedamke: Guten Abend! In der Grundversicherung sind keine Fragen nach dem Gesundheitszustand zulässig. Ein Wechsel in der Grundversicherung ist somit nicht davon abhängig.

Guten Abend Darf die Kasse für einen Wechsel der Franchise Fragen nach der Gesundheit stellen bzw. diesen davon abhängig machen

Susanne Gedamke: Guten Abend! In der Grundversicherung sind keine Fragen nach dem Gesundheitszustand zulässig. Ein Wechsel in der Grundversicherung ist somit nicht davon abhängig.

Guten Tag, bei unserer Krankenkasse sind wir in einem Kollektivvertrag bis in einem Jahr. Uns wurde gesagt, dass wir damit Prämien sparen können. Da die Krankenkasse nicht die günstigste ist, wollen wir nun wechseln. Ist das trotz Kollektivvertrag möglich und kann trotzdem auch die Zusatzversicherung gekündigt werden?

Pascal Perren: Im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung gibt es keine Kollektivverträge. Die Krankenkassen müssen die vom BAG genehmigten Prämien für die Einzelpersonen anwenden. Ein Wechsel ist in jedem Fall möglich (Kündigung muss bis 30. November zu Bürozeiten beim Krankenversicherer eingehen). Die Kündigung der Zusatzversicherungen richtet sich nach den entsprechenden Vertragsbedingungen. Eine allgemeine Aussage dazu ist nicht möglich. Es ist denkbar, dass sie in der Zusatzversicherung gewisse Rabatte verlieren, wenn Sie die Grundversicherung kündigen. Auch hierzu konsultieren Sie am besten die Vertragsbedingungen der Zusatzversicherung.

Guten Abend Stimmt es, dass kleinere Krankenkassen normalerweise eher von jährlichen Prämien-Sprüngen (gegen unten und oben) betroffen sind als grössere. Empfehlen Sie die Grund- bzw. Zusatzversicherung am gleichen Ort abzuschliessen?

Andreas Lüber: Das kann man so generell nicht sagen. Die Prämienerhöhungen beziehen sich auf die Kostenkalkulationen der Krankenkassen. Zudem spielen die verfügbaren Reserven eine wichtige Rolle. Dies gilt für alle Krankenkassen. Durch die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung lassen sich allenfalls höhere Prämieneinsparungen realisieren.

Meine Franchise habe ich bereits auf 2500 CH erhöht. Was gibt es noch für Möglichkeiten meine monatliche (540 CH) Krankeprämie zu reduzieren? Bin 62 Jahre alt bin halbprivat versichert.

Andreas Lüber: Ein Prämienvergleich der Grundversicherung lohnt sich auf jeden Fall. Ggf. können Sie die Grundversicherung zu einer günstigeren Kasse wechseln. Falls Sie die Kasse nicht wechseln wollen, können Sie auch bei der bestehenden Kassen in alternatives Versicherungsmodell (Telmed, Hausarzt- oder HMO-Modell) wechseln und so Prämien sparen.

Kann ich mit einem Wechsel der KK auch den Hausarzt wechseln und wenn ja, kann ich das einfach der KK melden oder muss ich auch den neuen Arzt vorgängig anfragen? Danke

Roman Wettstein: Ja, Sie können bei einem Wechsel der KVG Grundversicherung auch den Hausarzt neu festlegen. Er ist aber ratsam sich mit dem neuen Hausarzt zuerst abzusprechen. Zudem ist wichtig zu überprüfen, ob der Hausarzt von der neuen Krankenkasse auch anerkannt wird. Die einzelnen Krankenkassen haben ein unterschiedliches Hausärzte und HMO Netz.

Wie komme ich zu unabhängigen Offerten? Ich traue einer Gesellschaft wie Skko nicht. Einmal angefragt, erlebt man Telefonterror. Besten Dank für Ihre Antwort.

Pascal Perren: Ich empfehle Ihnen den offiziellen Prämienrechner des Bundes (www.priminfo.ch). Dort finden Sie neben den Prämientarifen auch weiterführende Informationen zur obligatorischen Krankenversicherung sowie Musterbriefe für Kündigungen und Neuabschluss der Krankenkasse.

Ich bin nach einer 2 jährigen Chemotherapie nur noch zu 50% arbeitsunfähig hab eine 42%ige IV Rente von CHF 620.-ergänzungsleistungen stehen noch aus. Meine monatliche KK Prämie beträgt 550.- Wie soll ich das Stämmen??

Andreas Lüber: Ich bedaure Ihre gesundheitliche Situation. Ich rate Ihnen, die Prämien der Grundversicherung zu vergleichen und ggf. die Krankenkasse zu wechseln. Eine neue Kasse ist gesetzlich dazu verpflichtet Sie aufzunehmen, und zwar ungeachtet Ihres Gesundheitszustandes. Zudem rate ich Ihnen, falls Sie dies nicht schon getan haben, oder dies automatisch geschehen ist, bei Ihrem Wohnkanton eine Prämienverbilligung zu beantragen.

Hallo, ist es nicht heikel VVG und KVG bei unterschiedliche Versicherung zu haben? Wenn sich die Versicherung nicht einig sind wer zahlt dann?

Roman Wettstein: Viele Versicherte verzichten auf einen Kassenwechsel aus Angst vor administrativen Problemen, wenn sie Grund- und Zusatzversicherungen bei verschiedenen Kassen haben. Diese Angst ist unbegründet. Der Umgang mit solchen Versicherten ist für die Kassen Alltag. Spitäler rechnen fast immer direkt mit den beteiligten Krankenkassen ab und sind verpflichtet, ihre Leistungen nach Grund- und Zusatzversicherungen aufzuschlüsseln. Spitalaufenthalte verursachen demnach keinen administrativen Mehraufwand. Beim Bezug von Medikamenten in der Apotheke legen Sie einfach beide Versicherungsausweise vor. Der Apotheker wird dann Medikamente, die nicht aus der Grundversicherung bezahlt werden, direkt mit dem Zusatzversicherer abrechnen. Bei Arztrechnungen empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Kopieren Sie Ihre Rechnung, und schicken Sie das Original der Krankenkasse, bei der Sie Ihre Grundversicherung haben. Weisen Sie die Kasse darauf hin, dass Sie bei einer anderen Kasse zusatzversichert sind. Nach Erhalt der Abrechnung Ihres Grundversicherers schicken Sie diese zusammen mit der Kopie der Originalrechnung dem Zusatzversicherer, sofern der Grundversicherer nicht alle Leistungen übernommen hat.

Welches ist meine beste Franchise? Ist die Grundversicherung immer überall gleich? Bis wann kann ich Grundversicherung und Franchise ändern?

Roman Wettstein: Die Franchise können Sie bis spätestens Ende November 2023 Ihrer Krankenkassen KVG Grundversicherung melden. Wir empfehlen bei guter Gesundheit die höchste Franchise (CHF 2'500) und bei häufiger Krankheit oder bei anstehenden Operationen die tiefste (CHF 300) zu wählen. Entscheidend für die Wahl sind die Arztrechnungen der letzten Jahre. Waren die Kosten über CHF 1‘700, empfehlen wir Ihnen die tiefste Franchise, waren sie jedoch tiefer, sollten Sie die höchste Franchise wählen. Die Franchisen CHF 500 bis CHF 2‘000 empfehlen wir nicht, da sie ein geringes Sparpotenzial bieten. Auf der Seite vom Bund «priminfo.ch» können Sie alle Prämien der einzelnen Krankenkassen KVG Grundversicherungen abrufen (inkl. den einzelnen Franchisen).

Sehr geehrte Damen und Herren Was passiert, wenn ich die Prämie nicht zahlen kann? Freundliche Grüsse

Susanne Gedamke: Guten Tag Herr Senn. Die Krankenkasse ergreift bei ausstehenden Prämienrechnungen oder Kostenbeteiligungen verschiedene Massnahmen, wie Mahnläufe, Zahlungsaufforderungen und letzten Endes auch Betreibungen. Dies bedeutet, dass Sie sich leider verschulden, wenn Sie die Rechnungen nicht begleichen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung haben – diese können Sie unterstützen, wenn Sie die Prämien nicht zahlen können. Sie können die Prämienverbilligung beim Kanton beantragen. Wo genau, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Hier erhalten Sie eine hilfreiche Übersicht: https://www.comparis.ch/krankenkassen/praemien/praemienverbilligung

Guten Abend! Und nun ist es so, dass wir bis Ende Woche Zeit haben, die KK zu kündigen und bei einer neuen unterzukommen? Vielen Dank für Ihre Antwort

Susanne Gedamke: Guten Abend! Ganz so knapp ist der Zeitraum nicht bemessen: Sie können Ihre Krankenkasse in der Regel Ende Jahr wechseln. Dafür müssen Sie Ihre Grundversicherung schriftlich kündigen. Ihr Brief muss bis zum 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.

Herr Perren, wieso ist es nicht möglich, die Prämien an die Verursacher anzuknüpfen? Z.B. die die rauchen bezahlen höhere Prämien weil sie sich bewusst entschieden haben, ihrem Körper zu schaden? Genau so wie Alkoholiker oder Personen die sich ungesund ernähren und sich Übergewicht angegessen haben? Habe gelesen dass Adipositas auch Krebs verursacht. Oder Extremsportler, die gefährliche Sportarten ausüben und dann verunfallen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Pascal Perren: Vielen Dank für Ihre Frage. Aktuell ist das nicht möglich, weil die obligatorische Krankenversicherung (im Gegensatz zu anderen Versicherungen) auf dem Solidaritätsprinzip beruht. Alle bekommen die gleichen Leistungen für die gleichen Prämien – unabhängig von allfälligen Risikofaktoren. Eine Abweichung von diesem Prinzip ist nur mit einer Gesetzesänderung möglich, welche vom Parlament beschlossen werden muss. Bisherige Vorstösse in diese Richtung sind gescheitert.

Warum sind die Abzocker Löhne der Krankenkassen Bosse nie ein Thema? EinVergleich dieser Löhne Vorb10 Jaher zu Heute wäre ein Thema das einmal auf den Tisch gehört! Mit freundlichen Grüssen

Andreas Lüber: 95 % der Kosten der Krankenkassen und damit der Prämien entstehen durch Gesundheitsleistungen, die wir alle verursachen und konsumieren. 5 % entfallen auf die restlichen Kosten (die sog Verwaltungskosten), u. a. sind darin auch die Löhne der Krankenkassen-CEOs enthalten.

Seit dem Obligatorium gehen die Kosten immer mehr durch die Decke. Wieso werden die Kostentreiber nicht unter die Lupe genommen und die exorbitanten Löhne gestutzt? Das Gesundheitswesen ist zu einem weiteren Selbstbedienungstopf verkommen. Wie kriegen wir das in den Griff?

Pascal Perren: Die Kostentreiber sind bekannt. In erster Line ist es der medizinische Fortschritt. Es gibt eine Mengenausdehnung bei den Behandlungen und neue – teure – Medikamente kommen auf den Markt. Kurz: Wir haben ein sehr gutes Gesundheitssystem, das auch entsprechend kostet. Will man den Kostenanstieg dämpfen, ohne Leistungen abzubauen, ist es wichtig, dass alle Akteure (Ärzteschaft, Parlament, Kantone, Patientinnen und Patienten sowie Krankenkassen) bereit zu Veränderungen sind. Ob die Löhne «gestutzt» werden wird das Parlament entscheiden müssen. Das alleine wird das Kostenwachstum aber nicht bremsen können, da sie nur einen Bruchteil der Kosten ausmachen.

Wird eine Krankenkasse bei den Zusatzversicherungen einen Rabatt gewähren, wenn man Ihnen mit der Grundversicherungskündigung „droht“ ? Finde 40 CHF mehr pro Monat echt viel, aber habe Respekt vor einem Wechsel aufgrund des Aufwands sowie anderen Strukturen sowie Kommunikationskanäle (neue App, neues Profil einrichten usw…)

Roman Wettstein: Hier werden Sie keinen Erfolg mehr haben. Durch die starke Regulierung der Finanzmarktaufsicht (Finma) sind den Krankenkassen die Hände gebunden, was den Rabatt betrifft. Diverse Krankenkassen haben in den letzten Jahren diverse Kollektivverträge mit Spezialrabatten aufgelöst. Vereinzelt können durch Mehrjahresverträge und jährlicher Zahlung noch Vergünstigungen erreicht werden. Die gesetzliche KVG Grundversicherung darf gar nicht rabattiert werden.

Hallo liebes Team Ich habe diverse Krankheiten/Leiden. Bandscheibenvorfälle, kaputte Knie. Psychische Probleme. Ich bin auf meinen Hausarzt und den Psychiater angewiesen, auch auf den Physiotherapeuten. Ich bin 30jahre Jung. Generika Schmerzmedikamente wirken bei mir nicht so gut wie das Voltaren 75mg RT. Bei den Medikamenten vom Psychiater habe ich schon Generika. Auch bei meiner KK habe ich das maximum an verbilligungen herausgeholt. Lohnt sich ein wechsel der KK? Ich habe sehr viele Zusatzversicherungen und diese will ich auf keinen Fall aufgeben. Gruss

Andreas Lüber: Es tut mir sehr leid, dass Sie so viele gesundheitliche Probleme haben. Wie sich richtig entschieden haben, würde ich in Ihrem Fall bei der Zusatzversicherung nichts ändern. Bei der Grundversicherung lohnt es sich aber auf jeden Fall die Prämien zu vergleichen und ggf. einen Kassenwechsel vorzunehmen. Zudem kann auch die Höhe der Franchise geprüft werden: Als Faustregel gilt: Wenn jährlich weniger als 2000 Franken Gesundheitskosten anfallen, sollte die höchste Franchise gewählt werden. Die eingesparten Monatsprämien machen die Gesundheitskosten wieder wett. Sind die jährlichen Gesundheitskosten höher als 2000 Franken, ist die tiefste Franchise besser. Die Franchisen dazwischen ergeben in den meisten Fällen keinen Sinn.

Ich bin mir am überlegen die Francise aufs Maximum zu setzten.Als Familie mit 5 Kindern haben wir aber nie viel Reserve.Macht es dann überhapt sinn? Oder was können wir sonst noch machen um kosten zu sparen?

Roman Wettstein: Franchisewahl: Wir empfehlen bei guter Gesundheit die höchste Franchise (CHF 2'500) und bei häufiger Krankheit oder bei anstehenden Operationen die tiefste (CHF 300) zu wählen. Entscheidend für die Wahl sind die Arztrechnungen der letzten Jahre. Waren die Kosten über CHF 1‘700, empfehlen wir Ihnen die tiefste Franchise, waren sie jedoch tiefer, sollten Sie die höchste Franchise wählen. Die Franchisen CHF 500 bis CHF 2‘000 empfehlen wir nicht, da sie ein geringes Sparpotenzial bieten. Mit einer höheren Franchise als der Standard-Franchise lassen sich bis zu 50 Prozent der Prämien sparen. Bei der maximalen Franchise 2500 können so inkl. den 10% Selbstbehalt (max. CHF 700.00) pro Erwachsenen CHF 3200.00 eigene Kosten im Jahr anfallen. Somit müssen Sie sich das gut überlegen. Kosten sparen: Wahl vom KVG Grundversicherungsmodell: Vom Standardmodell in ein günstigeres Modell wechseln: – Hausarztmodell – HMO Modell – Telefonmodell – Sonstige Modell wie Apothekenmodell kombiniert mit Telefon Nicht benötigte Zusatzversicherungen zu kündigen. Allfällige Doppeltdeckungen vermeiden.

Gilt der Bezug von Prämienverbilligungen ausländerrechtlich als Sozialleistung? Also wirkt sich das Geltendmachen des Anspruches auf meine Chancen zur Einbürgerung aus? Vielen Dank für das tolle Angebot dieses Chats!

Susanne Gedamke: Vielen Dank für Ihre Frage. Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen gelten nicht als Sozialhilfebezug und sollten sich somit nicht auf das Einbürgerungsverfahren auswirken.

Mein Vater ist 70 Jahre und hat keine Zusatzversicherung abgeschlossen. Nun möchte er gerne noch eine abschliessen, wie sehen Sie die Chancen?

Roman Wettstein: Ein Abschluss einer Zusatzversicherung wird in diesem Alter praktisch nicht mehr möglich sein. Je nach Krankenkasse können Zusatzversicherungen nur bis Alter 50, 60 abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen aber trotzdem einmal Ihre Wunschkasse anzufragen. Eine zukünftige «ambulante Zusatzversicherung» im Alter könnte aber durchaus Sinn machen. Da Beispiel die Leistungen der Kranken-/Notfalltransporte über die KVG Grundversicherung nicht ausreichen versichert sind.

Welche Krankenkasse hat die günstigsten Prämien für 2024?

Pascal Perren: Da es unzählige verschiedene Prämientarife gibt (pro Kanton, pro Prämienregion, pro Altersklasse, pro Versicherungsform usw.) kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Ich empfehle Ihnen den Prämienvergleich auf www.priminfo.ch, damit Sie die für Sie günstigste Prämie finden.

Wie errechnen sich diese Prämienerhöhungen? Ich habe eine Erhöhung von 18 % errechnet: meine Prämie letztes jahr 279.70 (bei Vorauszahlung 1 % Rabat) und 2024 jetzt satte 329.35. Ich kann diese 5,5 – 9,5 % nicht nachvollziehen!

Andreas Lüber: Die Krankenkassen müssen bei der Prämienberechnung die kantonalen Kosten berücksichtigen. Die kommunizierten 8.7 % sind somit nur ein Durchschnittswert. Die individuelle Erhöhung kann (leider) je nach Kanton, Altersstufe und abhängig vom Versicherungsmodell stark variieren. Ein Prämienvergleich lohnt sich in jedem Fall.

Sehr geehrtes Expertenteam, mein Einkommen war dieses Jahr recht gering, und mein Mann ist bereits Rentner. Bis zu welchem gemeinsamen Ehe-Einkommen habe ich im Kanton Thurgau Anrecht auf Prämienverbilligung? Herzlichen Dank

Pascal Perren: Die Ausgestaltung der Prämienverbilligung ist Sache der einzelnen Kantone. Ich empfehle Ihnen deshalb, direkt bei der zuständigen Stelle des Kantons Thurgaus anzufragen. Auf www.priminfo.ch unter der Rubrik «Prämienverbilligungen» finden Sie eine Tabelle mit allen kantonalen Ansprechstellen.

Wie ist es wenn man chronische krankheiten hat? Sollte man bei der kk bleiben bei der man war? Ich hab versch. Chronische krankheiten. Franchise muss ich bei 300 fr. Lassen/ da ich EL habe.

Susanne Gedamke: Dies hängt davon ab, ob Sie bislang zufrieden waren mit den Leistungen Ihrer aktuellen Krankenkasse. Ein Wechsel in der Grundversicherung ist problemlos möglich, ohne dass Sie Nachteile aufgrund Ihres Gesundheitszustands haben. Anders sieht es bei der Zusatzversicherung aus.

Welche Mehrleistungen habe ich mit einer Halbprivat-Spital-Versicherung? Das neue Inselspital hat ja nur noch 2er Zimmer!

Roman Wettstein: In den neuen Kliniken in der Schweiz werden in der Regel nur noch 3,2 und 1-er Zimmer gebaut. Unterschied: Medizinische Zweitmeinung Termine: Bei vielen Spezialisten bekommen Sie viel schneller einen Termin bei einem Eingriff, wenn Sie halbprivat oder privat versichert sind (Priority Access). Sie können auch in Privatkliniken behandelt werden (Voraussetzung die Klinik wird von der Zusatzversicherung unterstützt). Einzelne Ärzte operieren nur in Privatkliniken. Kommt aber immer weniger vor, da die Ärzte immer mehr Belegärzte sind, die in verschiedenen Kliniken arbeiten. Vereinzelt je nach Anbieter werden Anteile an Wahlbehandlungen im Ausland mit der halbprivaten und privaten Spitalabteilung übernommen. Als Alternative gibt es auch kostengünstigere «Flex Modelle». Sie wählen vor Eintritt die Spitalabteilung. Je nach Wahl entsteht ein höherer Selbstbehalt

Guten Tag. Wenn ich auf diversen Krankenkassenportalen meine Daten für die Berechnung der Prämie der Grundversicherung eingebe und ein Alter (Jahrgang) von ü65 eingebe, wird die Prämienberechnung teilweise um bis zu 10% höher. Ich habe bis jetzt angenommen, dass die Altersabstufungen -18 Jahre und junge Erwachsene 18-25 Jahre sind. Ab 26 Jahren war ich der Meinung, dass die Prämien immer gleich «teuer» bleiben (auch wenn ich 114 Jahre bin/wäre). Meine Frage ist also :Gibt es eine Altersabstufung 65+ oder versuchen die Krankenkassen so nur die «Jungen» anzuwerben? Danke für ihre Antwort und eine gute Zeit.

Andreas Lüber: In der gestzlichen Grundversicherung gibt es drei Altersstufen (Kinder – 18, Junge Erwachsene 18 – 25, Erwachsene 26 und älter). Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet sich daran zu halten. Zudem würde das BAG weitere Altersstufen gar nicht genehmigen. Es gibt also keine Altersabstufung 65+. Bei gleichen Eingabeparametern (PLZ, Jahrgang, Franchise, Versicherungsmodell, Unfall ja/nein) müsste in Ihrem Fall die gleiche Prämie erscheinen.

Wir sind uns bewusst, dass nicht alle Kassen die gleichen Bedingungen haben, trotzdem gibt es für Rentner – M 70J / F 66J -nützliche Massnahmen um die KK-Prämien zu reduzieren? – nebst der Erhöhung der Franchise, welche sich nur teilweise lohnen würde. Besten Dank für Ihre Antwort

Pascal Perren: Nebst der Erhöhung der Franchise können Sie eine Einschränkung der freien Arztwahl (Hausarztmodell, Telefonmodell o.ä.) in Betracht ziehen. Auf dem offiziellen Prämienrechner des Bundes (www.priminfo.ch) finden Sie einen Prämienvergleich für alle angebotenen Versicherungsmodelle. Erkundigen Sie sich vor dem Abschluss eines alternativen Versicherungsmodells genau über die Einschränkungen beim Leistungsbezug. Je nach finanzieller Situation kann sich auch die Prüfung des Anspruchs auf Prämienverbilligung lohnen.

Wann kann man eine Prämienverbilligung verlangen? Gibt es da eine Lohngrenze?

Andreas Lüber: Der Anspruch auf Prämienverbilligungen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Massgebend ist immer das Einkommen auf der Steuererklärung. Am besten informieren Sie sich bei der kantonalen Steuerverwaltung.

Wie lange wird sie noch steigen? Wo liegen die Grenzen? Kann die Bundesrat etwas tun?

Susanne Gedamke: Die Frage nach der Grenze habe ich mir auch schon öfter gestellt. Ich denke, die Grenze ist erreicht, wenn die Mehrheit der Bevölkerung die Kostenbelastung nicht mehr tragen kann und will. Dann werden möglicherweise auch bislang «unpopuläre» Massnahmen diskutiert, nämlich die Reduktion der Anzahl Spitäler, eine (kantonale) Einheitskasse oder die freie Arztwahl. Neben dem Bundesrat sehe ich auch die Kantone in der Pflicht – sie verantworten die Gesundheitsversorgung und hätten sehr viele Möglichkeiten, die Kostenentwicklung zu beeinflussen.

Welche Krankenkassenleistungen empfiehlt es sich für ein ungeborenes Kleinkind abzuschliessen? Auf welche Leistungen kann verzichtet werden? Und wie komme ich zu einem guten Vergleich verschiedener Krankenkassen?

Roman Wettstein: Wir empfehlen Ihnen vorgeburtlich die KVG Grundversicherung und Zusatzversicherungen abzuschliessen. Der Beginn der Police startet nach der Meldung der Geburt bei der Krankenkasse. Wieso bereits eine Zusatzversicherung vor der Geburt abschliessen? So kann eine Ablehnung der Zusatzversicherungen infolge Komplikationen bei der Geburt (Geburtsgebrechen) verhindert werden. KVG Grundversicherung: Franchise CHF 0 wählen Unfall ja Modellwahl: Standardmodell oder wenn bereits ein Kinderarzt bestimmt wurde ein «Hausarztmodell» wählen. Zusatzversicherung: Wir empfehlen Ihnen folgende Zusatzversicherungen: – Ambulante Zusatzversicherung – Komplementärmedizin (alternativ) wenn gewünscht – Eine Spitalabteilung allgemein (eine allfällige Spitalabteilung halbprivat, privat, flex kann erst nach der Geburt abgeschlossen werden). Im späteren Alter ca. 4 Jahre spätestens 6 Monate vor der ersten Zahnarztkontrolle (Karenzfrist 6 Monate) empfiehlt sich eine Zahnversicherung die eine allfällige Zahnstellkorrektur (Spange) abdeckt mitzuversichern. Bei Kinder kann auch eine Invalidenkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit Sinn machen. In der Regel auch erst nach der Geburt möglich. Wahl der Krankenkasse: Hier wäre wahrscheinlich ratsam, sich auf 2-3 Krankenkassen zu fokussieren und sich dann beraten zulassen. Ein allfälliger Familienrabatt wäre bei den bestehenden Krankenkassen der Eltern zu prüfen.

Seit 53 Jahren bin ich bei der gleichen KK. Das jährliche Wechseln verursacht bei der alten und neuen KK Kosten. Warum ist das gratis? Die treuen Versicherten kommen zu kurz. Warum ist das Werbebudget der KK nicht limitiert? Auch so werden Prämien verschleudert. Danke und viele Grüsse.

Pascal Perren: Ein wichtiger Grundsatz in der obligatorischen Grundversicherung ist die freie Wahl der Krankenkasse. Das ist Teil des regulierten Wettbewerbes und spornt die Krankenkassen an, die besten Produkte für Ihre Kunden anbieten zu können. Würde der Wechsel etwas kosten, wäre diese Wahlfreiheit eingeschränkt. Die Verwaltungskosten (wozu auch die Werbekosten gehören) müssen von Gesetzes wegen auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass beschränkt werden und machen ca. 5% der Gesamtkosten aus.

Braucht es als junger, gesunder Mensch überhaupt eine Zusatzversicherung? Meine Überlegung ist, alle Zusatzversicherungen per Ende September zu künden. Einzig Spital Allgemein würde ich behalten. Mir kommt es vor, es wird sehr oft mit dem möglichen Ausschluss in Zukunft gespielt reps. Angst gemacht. Schaue ich auf die vergangenen 5 Jahren habe ich minim Leistungen an die Zusatzversicherung verrechnet (Brille, Grippeimpfung – vielleicht 800.-; ggü. Prämien von 4000.-). Ein Sportabo wird mir vom Arbeitgeber vergütet. Danke für eine Einschätzung.

Andreas Lüber: Ich kann Ihre Überlegungen gut nachvollziehen. Der Abschluss einer Zusatzversicherung hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab. Diese können sich mit zunehmendem Alter ändern. Tatsache ist, dass es dann schwieriger und ab 50 Jahren praktisch unmöglich wird eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Eine Versicherung allg. Abteilung ganze Schweiz lohnt sich m. E., nur in eher kleineren ländlichen Kantonen, ohne grössere und gut ausgerüstet Spitäler oder wenn Sie ein bestimmtes Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons für Wahleingriffe bevorzugen.

Hallo. Ich möchte etwas zur Prämienverbilligung sagen. Vor ein paar Jahren hat der Thurgau seine Bedingungen, damit man Prämienverbilligung bekommt, einfach geändert. Es ist nun so, dass wenn man in der Steuererklärung bei «Vermögen» keine blanke 0.- hat, man keine Prämienverbilligung bekommt. Sobald man ein Haus oder eine Wohnung besitzt, hat man dort keine 0.- mehr. Egal, wie alt das Haus ist oder wie die Umstände sonst sind. Ich z.b. übernahm bei der Scheidung das Haus, damit die Kinder nicht umziehen müssen. Ich finde es nicht in Ordnung, dass die Bedingungen einfach so geändert wurden (willkürlich?) – von einem bestimmten Betrag bei der einfachen Steuer, bei dem es 3 Abstufungen gab, hin zur blanken 0.- beim Vermögen. Ich könnte mir vorstellen, dass es gerade auch bei älteren Menschen einige gibt, die noch ein Haus besitzen, aber kein grosses Einkommen haben. Warum sind die Bestimmungen, ab wann es Prämienverbilligung gibt, nicht einheitlich geregelt!??

Andreas Lüber: Der Anspruch auf Prämienverbilligungen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Diese können die detaillierten Regelungen für die Anspruchsberechtigungen selber festlegen. Dies ist u. a. unserem Föderalistischen Systsem geschuldet. Es gilt das Krankenversicherungsgesetz sowie die kantonalen Gesetze und entsprechenden Verordnungen. Jedenfalls sind Einkommen und Vermögen sowie die Anzahl zu versichernden Personen im Haushalt relevant.

Ist die Frage nach einer Einheitskrankenkasse eine aktuelle und würde eine solche die stetige Erhöhung der Krankenkassenprämien eindämmen?

Susanne Gedamke: Diese Diskussion kommt angesichts des enormen Kostendrucks nun langsam wieder auf. Aus meiner Sicht ist dieses Modell auf jeden Fall eine Überlegung wert. Es bräuchte jedoch noch mehr Massnahmen – ein ganz grosser Kostenfaktor im System ist, dass Behandlungen zu wenig koordiniert verlaufen und teilweise zu viele Leistungen an zu vielen Standorten erbracht werden. Hier müsste man ansetzen, damit die Gesundheitskosten nicht mehr in diesem Tempo steigen (und dies wirkt sich dann auch mittelfristig auf die Prämienbelastung aus).

Gem. div. Ratgebern sei in der Grundversicherung nur entweder die höchste (2500.-) oder tiefste (300.-) Franchise ratsam. Es gäbe keine KK und kein Szenario, wo andere Franchisen Sinn machten. Warum werden dann überhaupt andere Franchisen ermöglicht? Ist das eine Verschleierungstaktik? Auf jeden Fall sehr Kunden-unfreundlich.

Pascal Perren: Guten Tag. Vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich «rechnet» sich eine mittlere Franchise nur in seltenen Konstellationen. Als Faustregel gilt, dass man bei erwarteten Krankheitskosten bis ca. Fr. 2'000.00 die tiefste Franchise wählen sollte, bei Krankheitskosten über ca. Fr. 2'000.00 die höchste. Allerdings ist es auch von der persönlichen Budgetplanung abhängig. Denn man darf nicht vergessen, dass die Franchise (plus Selbstbehalt und allenfalls Spitalkostenbeitrag) im Krankheitsfall auf eigene Rechnung gehen. So liegt es in der Wahlfreiheit jeder versicherten Person, auch eine mittlere Franchise zu wählen.

Guten Abend Die Prämien steigen jedes Jahr mit den Gesundheitskosten. Leider werden Sparpotenziale nicht ausgenutzt. Zum Beispiel die in den USA an der Westküste beheimatete Gesundheitsorganisation „Kaiser Permanente“ . Sie vereinigt Krankenkasse, Spitäler unter einem Dach. Die Mitglieder zahlen ihre Prämie an die Krankenkasse, die wiederum überweist ihren Ärzten und Spitälern eine pro Kopf Pauschale. Die Ärzte haben so wenig Anreiz überflüssige Untersuchungen anzuordnen und profitieren , wenn die Mitglieder gesund bleiben. Die Interessen von Krankenkassen, öffentlicher Hand und Leistungserbringer werden vereint. Die Trennung von Zahler und Leistungsanbieter wird aufgehoben. Die Visana bietet dieses Modell in Bern, Jura und Neuenburg an. Auch hat es in der Schweiz zu viele Spitäler (280). Ich verstehe nicht, weshalb im Kt. Luzern zwei neue Spitäler gebaut werden. Gerne erwarte ich ein Feedback. Freundliche Grüsse

Susanne Gedamke: Sie erwähnen da mit «Kaiser Permanente» ein prominentes Versorgungsmodell, das in den USA sehr erfolgreich ist. Ich bin zwar skeptisch, dass dieses Modell 1:1 auf die Schweiz übertragbar ist, aber in der Grundidee ist es natürlich richtig: Es braucht auch im Schweizer Gesundheitswesen integrierte Versorgungsregionen und – wie Sie auch schreiben – nicht knapp 300 Spitäler und Kliniken, die kantonal geplant werden. Das Zentrale ist aus meiner Sicht, dass die wichtigsten Akteure zusammenarbeiten und einen Anreiz haben, den Outcome für Patienten zu verbessern, und nicht möglichst im eigenen Interesse zu handeln.

Wie kann es sein dass die K.K.Prämien immer steigen wen tausende Menschen nicht zum Arzt gehen und das Jahre lang und Prämien zahlen. Da spricht und hört man nichts. Wo bleiben diese Beträge und was geschieht damit ? Danke.

Andreas Lüber: Die Prämiensteigerungen sind das Produkt der Gesundheitskosten, die wir alle zusammen verursachen. Die Fakten zeigen leider ein anderes Bild, als das von Ihnen beschriebene. Wir erleben eine Mengenausweitung. Zudem erhöhen sich die Kosten pro Arztbesuch.

Sehr geehrte Frau Gedamke, sehr geehrte Herren Lüber und Wettstein. Mich stören die Gegenargumente zu einer Einheitskrankenkasse massiv: – Warum denken Sie, dass die Einheitskrankenkasse nicht am VIEL längeren Hebel gegenüber z.B. Pharmafirmen wäre, wenn man geschlossen als Schweizer Volk mit diesen verhandeln würde (siehe Modell Dänemark und deren massiv tieferen Medikamentenkosten)? – Warum denken Sie dass Wettbewerb bei den obligatorischen Krankenkassen gut wäre? Die Leistungen sind 1:1 gleich und wenn eine Einheitskrankenkasse nicht richtig arbeiten würde, käme da sehr schnell der Zorn der Allgemeinheit auf diese zu. – Warum genau ist es gut für die Bevölkerung/das Gesundheitssystem, wenn Leute nicht den billigsten Preis für die exakt gleichen Leistungen bezahlen sollen und man sich jedes Jahr sich um einen absolut unnötigen Krankenkassenwechsel bemühen muss (wenn dieser dann auch gemacht wird). Ich empfinde die Gegenargumente alles scheinheilige Argumente gegen eine Abzocke der Bevölkerung, welche nur den Abschöpfern des Gewinnes am Gesundheitssystem zugute kommt. Jedoch bin ich auf Ihre Argumente gespannt und lasse mich gerne eines besseren Belehren, falls ich mich da im Unrecht befinde. Besten Dank und freundliche Grüsse

Susanne Gedamke: Vielen Dank für Ihre interessante Einschätzung, die ich überwiegend teile. Ich finde das Modell einer Einheitskasse aus Patientenperspektive durchaus überlegenswert. Sowohl unter Krankenkassen als auch unter Leistungserbringenden zeigt sich, dass ein sogenannter «Wettbewerb» nicht zu besseren Ergebnissen, geschweige denn zu Kosteneinsparungen führt – u.a. auch, weil die Nutzer des Systems überhaupt keine Transparenz darüber haben, was eigentlich relevante Qualitätskriterien sind. Ich bin daher absolut dafür, das Modell der Einheitskasse (z.B. kantonal) auszuprobieren. Zumindest mir erscheint es so, als würden die enormen Berührungsängste mit diesem Modell derzeit etwas schwinden.

Ich habe eine Zusatzversicherung bei der ich 3 Monate Kündigungsfrist habe. Muss meine Versicherung, vor der 3 monatigen Kündigungsfrist, die neue Versicherungsprämie melden? Damit ich bei einer übermässigen Prämie rechtzeitig kündigen kann? Besten Dank.

Roman Wettstein: Nein, die Krankenkassen melden die Prämien für das neue Jahr in der Regel erst im Oktober. Die Kündigungsfrist der Zusatzversicherungen betragen in der Schweiz in der Regel 3 Monate. Vereinzelt auch 6 Monate. Bei einem Wechsel empfehlen wir Ihnen zuerst die Annahme von der neuen Krankenkassen Zusatzversicherung abzuwarten. Es handelt sich um eine freiwillige Versicherung die je nach Gesundheitsdeklarationen von den Krankenkassen auch abgelehnt werden kann. Zusatzversicherungen können auch auf Grund einer Prämienerhöhung auf 31.12.2023 zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt werden. Bitte beachten Sie aber, dass die einzelnen Bausteine alle einen Prämienaufschlag aufweisen müssen. Sonst können nicht alle Zusatzversicherungen gekündigt werden.

Ich kann einfach nicht verstehen, warum es nicht eine EINHEITSKASSE gibt – anstatt 50 einzelne Kassen… Und dann müsste die Grundversicherung für ALLE den gleichen Betrag kosten! Wenn ich in Bern im Insel-Spital bin, sehe ich im Parking Fahrzeuge aus fast allen Ch-Kantonen… und dann sind auch viele Patienten aus der Nicht-Ch präsent… Wieviele Jahre oder Jahrzehnte wollen sie denn noch diskutieren, ohne dass etwas Grundlegendes passiert? Danke im Voraus für Feed-back,

Susanne Gedamke: Ich stimme Ihnen zu und finde auch, dass die Diskussion einer Einheitskasse nochmals neu aufgerollt oder (z.B. kantonal) ausprobiert werden sollte. Sowohl unter Krankenkassen als auch unter Leistungserbringenden zeigt sich, dass ein sogenannter «Wettbewerb» nicht zu besseren Ergebnissen, geschweige denn zu Kosteneinsparungen führt – u.a. auch, weil die Nutzer des Systems überhaupt keine Transparenz darüber haben, was eigentlich relevante Qualitätskriterien sind.

Jetzt bin ich ganz normal versichert, möchte aber allenfalls ins Hausarztmodell wechseln – bei der gleichen Krankenkasse. Könnte ich dann, wenn ich das Hausarztmodell künftig eventuell nicht mehr möchte, einfach wieder ins normale Modell retour wechseln? Muss mich meine Krankenkasse wieder normal versichern oder muss ich mit Nachteilen rechnen, weil die Krankenkasse ja meine medizinische Vorgeschichte kennt?

Andreas Lüber: Ja, Sie können wieder zurückwechseln. Ihre Krankenkasse muss Sie wieder in die «normale» gesetzliche Grundversicherung aufnehmen. Es gibt für Sie keine Nachteile. Ihre medizinsche Vorgeschichte spielt dabei keine Rolle.

Warum wird die Prämie nicht einkommensabhängig erhoben.? 2. warum leistet sich z.B. der Kanton Thurgau zwei grosse Spitäler? Von den Privatkliniken ist hier noch nicht mal die Rede. Die Distanzen können nun wirklich nicht der Grund sein

Andreas Lüber: Wer weniger verdient bekommt z. B. einen Liter Milch auch nicht günstiger als jemand, der mehr verdient. Künstliche Verbilligung kann zu falschen Konsumanreizen führen. Das gesetzlich verankerte Prämienverbilligung System soll die Einkommensschwachen entlasten. Ob es tatsächlich fast 300 Spitäler in der Schweiz braucht, ist fraglich. Da gebe ich Ihnen recht. Für praktisch alle Spitäler sind die Kantone zuständig. Dies ist jedoch ein hoch politisches Thema, an dem sich keiner der gewählten Politiker im Hinblick auf seine Wiederwahl die Finger verbrennen will.

Guten Tag Ich lebe mit meiner Partnerin im Konkubinat. Sie ist selbständig mit einem tiefen Einkommen, das eigentlich eine Prämienverbilligung rechtfertigen würde. Diese wurde aber verweigert, da der Kanton darauf verweist, dass ich als Konkubinatspartner mehr verdiene. Das erstaunt mich sehr, schliesslich bin ich ja nicht unterstützungspflichtig...Ist das Vorgehen des Kantons korrekt? Freundliche Grüsse

Pascal Perren: Guten Tag. Die Ausgestaltung der Prämienverbilligung ist Sache der einzelnen Kantone. Diese können durchaus vorsehen, dass Konkubinatspartner den Ehepaaren gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Personen (Haushaltseinkommen) massgebend sind für die Beurteilung des Anspruchs auf Prämienverbilligung.

Ist es sinnvoll, wenn ich meine Obligatorische Krankenversicherung wechsle. Jahresfranchise Fr.300.00 .Hausarzt Unfalldekung Monatsprämie Fr. 438.00 Geburtsjahr 1931

Roman Wettstein: Grundsätzlich spricht nichts gegen einen KVG Grundversicherungswechsel. Jede Krankenkasse die in Ihrer Region aktiv ist, muss Sie annehmen. Wir empfehlen Ihnen aber vor einem Wechsel bei der neuen Krankenkasse zu klären, ob Ihr aktueller Hausarzt auch anerkannt ist. Auf der Seite vom Bund priminfo.ch können Sie bereits heute alle KVG Grundversicherungsprämien fürs 2024 abrufen.

Weshalb wird einer der Haupgründe für die stets steigenden Kosten in unserem Gesundheitswesen nie öffentlich diskutiert bzw angeprangert? Das ist: Ärzte bestimmten selbst und frei darüber, welche Behandlung, welche Medikamente, wieviele Konsultationen etc. dem Patienten verschrieben werden. An jedem dieser Punkte verdient der Arzt mit. Damit bestimmt der Arzt selber, wieviel Umsatz (und damit zusammenhängend, Verdienst) er machen wird. Eine sich selbst verstärkende Spirale – positiv für den Arzt, negativ für den Bezahler.

Susanne Gedamke: Aus Sicht der Patientenorganisation kann ich Ihnen da zustimmen. Das System bietet sehr viele Anreize dafür, dass möglichst viele Leistungen abgerechnet werden. Aus unserer Sicht müsste es ein Finanzierungssystem geben, das den gesamten gesundheitlichen Outcome für den Patienten vergütet und nicht die einzelnen Leistungen.

Hallo liebes Team Wie kann ich mit meiner chronischen Krankheiten kosten sparen, wenn ich ständig auf Medikamente und Arztbesuche angewiesen bin. Selber Versuche ich Kosten schon lange zu reduzieren (Bagatellen mit Hausmittel, etc – was gut funktioniert). Vielen Dank.

Andreas Lüber: Ich bewundere Ihren Wunsch und Ihren Willen, in Ihrer Situation etwas gegen die steigenden Gesundheitskosten zu unternehmen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Krankheit mit Hilfe Ihres Arztes gut überwachen und den Verlauf begleiten. Dort wo vorhanden und möglich, können Sie sich Generika statt Originalpräparate verschreiben lassen.

Kassensturz, 26.09.23, 21:05 Uhr

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