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Services «Mein Mann hat Schulden. Wer hilft?»

Das Thema Betreibung verunsichert Konsumentinnen und Konsumenten, wie kaum ein anderes. Das zeigen die vielen Fragen nach der heutigen Sendung «Espresso».

«Darf mir der Chef kündigen, wenn er von meinen Betreibungen erfährt?»

Nein. Die finanziellen Verhältnisse gehen den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an, ausser der Angestellte arbeite  zum Beispiel bei einer Bank und hat mit Kundengeldern zu tun.

«Mein Ex-Mann hat Schulden, für die ich zum Teil unterschrieben habe. Ich habe keine Ahnung, was noch offen ist. Wohin kann ich mich wenden?»

 Hilfe und Unterstützung bei Schuldenfragen, aber auch bei Trennung und Scheidung bietet die Frauenzentrale an. In der Schweiz können sich ratsuchende Frauen an 17 verschiedene Anlaufstellen wenden. Adresse siehe Box.

«Ich bezahlte eine Handwerkerrechnung nicht, weil ich mit der Leistung nicht zufrieden war. Vor der Friedensrichterin konnten wir uns einigen. Im Vergleich steht, der Handwerker müsse die Betreibung zurückziehen. Passiert ist aber nichts.»

Gestützt auf den Vergleich kann beim Gericht die Aufhebung der Betreibung verlangt werden. Allerdings fallen auf diesem Weg Gerichtskosten an. Einfacher: Beim Betreibungsamt nachfragen, ob es gestützt auf den Vergleich die Betreibung von sich aus löscht.

«Ich betreue eine ältere Dame und habe ihren Vermieter betrieben, weil er ihr eine Mietzinsreduktion nicht zurückbezahlt hat. Nun hat der Vermieter die Frau offenbar überreden können, dass sie die Betreibung zurückzieht. Was kann ich tun?»

 Wenn die Frau doch an ihrer Forderung festhalten möchte, muss die Betreibung neu eingeleitet und auch der Kostenvorschuss muss noch einmal bezahlt werden.

«Ein ehemaliger Mieter schuldet mir Geld. Ich habe ihn betrieben, aber nur einen Verlustschein bekommen. Wie lange ist der gültig?»

 Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren. Diese Frist kann man mit einer Betreibung unterbrechen. Verlustscheine, die vor 1997 ausgestellt worden sind, verjähren am 1. Januar 2017. Grund: im Jahr 1997 trat eine entsprechende Gesetzesrevision in Kraft. Früher waren Verlustscheine unverjährbar.

«Ich habe eine zu hohe Handyrechnung bekommen und einen Teil nicht bezahlt. Jetzt habe ich Angst vor einer Betreibung. Was kann ich tun?»

 Kommt keine Einigung zwischen einem Kunden und seinem Telekommunikationsanbieter zu Stande, kann man sich an die Ombdsstelle der Telekombranche wenden und ein Schlichtungsverfahren einleiten. Adresse siehe Box.

«Ein Geschäftspartner schuldet uns Geld. Sollen wir ihn betreiben?»

Eine Betreibung macht vor allem Sinn, wenn man eine so genannte Schuldanerkennung in den Händen hält. Ein vom Partner unterschriebener Vertrag zum Beispiel. Mit einem solchen Dokument kann man die Betreibung in einem einfachen Verfahren weiter ziehen und die Pfändung verlangen.

Bei mündlich abgeschlossenen Geschäften macht eine Betreibung nicht viel Sinn. Der Schuldner kann Rechtsvorschlag erheben und das Verfahren unterbrechen. Dann bleibt nur der Gang vor den Richter.

«Mein früherer Anwalt hat mich wegen einer Rechnung betrieben, die 5 Jahre zurück liegt. Ist die nicht verjährt?»

 Forderungen von Anwälten verjähren 5 Jahre nach der Konsultation oder der Beratung. Liegt die letzte Konsultation nur einen Tag länger zurück, als 5 Jahre, ich die Rechnung verjährt. Das bedeutet, der Anwalt kann seine Forderung nicht mehr gerichtlich durchsetzen.

 Wichtig: In diesem Fall muss der Betriebene Rechtsvorschlag erheben und geltend machen, die Forderung sei verjährt («Ich erhebe Rechtsvorschlag gegen diese Betreibung. Die Forderung ist verjährt»).

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