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Smartbox: Etikettenschwindel beim Hotel-Gutschein
Aus Espresso vom 08.06.2016. Bild: SRF
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Familie und Freizeit Smartbox: Etikettenschwindel beim Hotel-Gutschein

Wer eine Smartbox geschenkt bekommt, kann ein bestimmtes Angebot aus einem Gutscheinheft auswählen: Städtereisen, Restaurants oder Hotelübernachtungen. Auf dem Cover-Foto prangt ein bekanntes Hotel, doch übernachten können Smartbox-Kunden dort nicht.

Das Hotel Waldhaus am See liegt auf einem kleinen Hügel, direkt am St. Moritzersee. Das perfekte Fotosujet, haben sich wohl die Verantwortlichen von Smartbox gedacht und das Dreisternhotel auf dem Cover einer ihrer Gutschein-Schachteln abgebildet.

Allerdings: Das Hotel Waldhaus arbeitet nicht mit Smartbox zusammen. Die Betreiber wussten bis vor kurzem nicht, dass dieses Unternehmen mit ihrem Hotel wirbt.

Fotografien «sind nicht vertraglicher Natur»

Ein Hörer des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 kaufte eine Geschenkbox für knapp 250 Franken. Vorne auf der Schachtel das Foto von besagtem Hotel und das Versprechen: «3 märchenhafte Tage». Der Hörer kaufte die Box als Weihnachtsgeschenk für seine Mutter, weil er wusste, dass diese ein Fan des Hotels Waldhaus ist. Verwundert stellte die Beschenkte dann jedoch fest, dass im Gutscheinheft unter den 240 Angeboten weit und breit kein Hotel Waldhaus am See zu finden ist.

Smartbox verweist gegenüber «Espresso» auf das Kleingedruckte in den Geschäftsbedingungen: «Die Fotografien und redaktionellen Inhalte der Geschenkboxen sind nicht vertraglicher Natur und unterliegen Änderungen.»

Diese Angaben fehlen allerdings auf dem Cover-Foto und auf der Verpackung. Smarbox gibt an, die verwendeten Fotos bei bekannten Fotoagenturen wie Getty Images zu erwerben. Auf den Vorwurf des Etikettenschwindels schreibt Smartbox lediglich: «Im Moment liegen uns keine Beschwerden in Bezug auf die von Ihnen geäusserten Bedenken vor.»

Etwas vorgaukeln ist unlauter

Für SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner ist klar: «Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb steht deutlich, dass man keine irreführenden, täuschenden oder unwahren Angebote machen darf. Genau dies geschieht aber in diesem Fall.»

Die Beschenkte verzichtet aber auf eine Strafanzeige gegen Smartbox und wählt sich ein anderes, reales Angebot aus dem Gutscheinheft aus. Die Leitung des Hotels Waldhaus am See machte keine Angaben darüber, ob sie selber bei Smartbox verlangt, das Cover-Foto auszuwechseln.

Obwohl sie nichts mit Smartbox zu tun haben, laden die Verantwortlichen des Hotel die getäuschte Smartbox-Kundin nun zu einer Gratisübernachtung in ihrem Haus ein.

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