Im letzten Teil der dreiteiligen Serie zum Thema «Erben» gibt Rechtsanwalt Benno Studer Tipps zum Verfassen eines Testaments.
Darauf ist zu achten
Damit ein Testament gültig ist, muss es handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Ist eine Person zum Schreiben nicht in der Lage, lässt sich ein Testament in einem ausserordentlichen Verfahren aufsetzen. Das Schreiben übernimmt eine Urkundsperson, die den Text in Anwesenheit von zwei Zeugen dem Testamentgeber vorliest, der mit Worten oder Gesten die Korrektheit bestätigt.
Je konkreter ein Testament verfasst ist, desto einfacher ist dessen Vollstreckung. Ein Vermögen zum Beispiel «allen armen Menschen» zu vermachen, führt bezüglich Erbschaft zu einem langwierigen Prozess. Einfacher wird es, wenn gezielt eine bestimmte Gruppierung armer Menschen berücksichtigt wird.