Der Umgang mit Daten will gut überwacht sein: In der Schweiz ist dafür der Eidgenössische Datenschutzbeauftrage Hanspeter Thür zuständig. Er hat diese Woche nicht schlecht gestaunt, als der EU-Gerichtshof (EuGH) sein jüngstes Urteil gegen Google veröffentlicht hat: Demnach können EU-Bürgerinnen und Bürger bei Google beantragen, gewisse Suchergebnisse zu löschen. Jugendsünden werden auf Wunsch ausradiert.
Aber lässt sich dieses Urteil überhaupt umsetzen? Schliesslich vergisst das Internet nie, auch mit diesem EuGH-Urteil nicht. Und ist der Datenschutz in dieser Form überhaupt zeitgemäss? Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene stellen relativ viele Informationen freiwillig ins Netz, sei es auf Facebook, Twitter oder auf anderen sozialen Netzwerken.
Wo ist Datenschutz angebracht und wo geht er zu weit? Diese Frage stellt sich nicht nur mit Blick auf Internetkonzerne wie Google. Sie wurde gerade in der Schweiz auch im Steuerstreit mit den USA eingehend diskutiert: dort drehte sich die Frage darum, welche Informationen über Angestellte und Kunden die Banken an die USA liefern dürfen. Gerade diese Woche hat die Vermögensverwalterin Swisspartners Angaben zu 110 mutmasslichen Steuersündern in die USA geliefert und damit den Datenschützer Thür auf den Plan gerufen.