Der Bundesrat verbietet Asylsuchenden künftig Auslandreisen
Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene können grundsätzlich nicht mehr ins Ausland reisen. Der Bund bewilligt Ausreisen nur noch in absoluten Ausnahmefällen. Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine sind davon nicht betroffen.
UT
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