Neue EU-Regel für Grenzgänger: Folgekosten für die Schweiz
Werden Grenzgänger arbeitslos, bezahlt bis anhin das Wohnland den Grossteil der Arbeitslosengelder. Künftig soll nicht mehr das Wohnland, sondern neu das Land, in dem arbeitslose Grenzgänger zuvor beschäftigt waren, die vollen Arbeitslosenkosten tragen. Arbeitslose Grenzgängerinnen und Grenzgänger w...
UT
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