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Drittes Geschlecht: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil

Eine in Deutschland erfolgte Streichung der Geschlechtsangabe einer Person mit Schweizer Pass ist in der Schweiz nicht anerkannt. Sie kann damit auch nicht ins schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Das beschloss das Bundesgericht am Donnerstag.

UT
08.06.20233 Min
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