Um als Schweizer Produkt zu gelten, muss mindestens 80 Prozent des Inhalts aus der Schweiz kommen – dieses Gesetz tritt Anfang 2017 in Kraft. Die Lobbyarbeit der Lebensmittelbranche hat aber bewirkt, dass in der Verordnung rund 60 Ausnahmen stehen. Doch nicht alle Schweizer Hersteller reissen sich u...