Die Tücken der Bilateralen Verträge
In Sachen Familiennachzug hat der Schweizer weniger Rechte als der in der Schweiz ansässige EU-Bürger. Diesem ist laut den bilateralen Verträgen zugesichert, dass er ein Familienmitglied von ausserhalb der EU in die Schweiz holen darf. Der Schweizer hat dieses Recht nicht im gleichen Mass.
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