IV-Renten für Depressive: Bundesgericht macht Kehrtwende
Mittelschwer Depressive erhalten noch dann eine IV-Rente, wenn sie als «therapieresistent» gelten. Dieser Entscheid des Bundesgerichts sorgte diesen Sommer für viel Kritik. Heute die Überraschung: Diese Praxis wird mit einem neuen Entscheid des Gerichts bereits wieder angepasst.
UT
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