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IV-Spione dürfen vorläufig nicht mehr überwachen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen vorläufig keine Observationen von mutmasslichen IV-Betrügern mehr machen darf. Es fehle die gesetzliche Grundlage. Tatsache ist: Dank Observationen hat der Bund bis heute viel Geld gespart. Welche Konsequenzen hat der Ent...

UT
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