Keine Lockerung der Regeln für Vermietung auf Buchungsplattformen
Plattformen wie Airbnb oder Booking dienen dazu, eine Wohnung an Dritte zu vermieten. Wer seine Wohnung auf solchen Plattformen vermietet, muss auch in Zukunft jedes Mal die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Bundesrat hat entschieden, eine geplante Lockerung fallenzulassen.
UT
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