AudiodeskriptionÜberspringen zum Inhalt

Recht auf gewaltfreie Erziehung

Laut der UNO Kinderrechtskonventionen gehört körperliche Gewalt nicht in die Erziehung. Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern hat die Schweiz das Körperstrafe-Verbot nicht im Gesetz festgehalten. Die Parlaments Komissionen beraten nun über eine Verankerung im ZGB.

Mehr von 10 vor 10

Mehr aus "10 vor 10"

Auch interessant