Recht auf gewaltfreie Erziehung
Laut der UNO Kinderrechtskonventionen gehört körperliche Gewalt nicht in die Erziehung. Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern hat die Schweiz das Körperstrafe-Verbot nicht im Gesetz festgehalten. Die Parlaments Komissionen beraten nun über eine Verankerung im ZGB.
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