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Thomas Gächter zum Bundesgerichtsentscheid über Ärztehopping

Trotz Standardmodell ist die freie Arztwahl nicht immer garantiert. Was das Urteil des Bundesgerichts für Versicherte bedeutet, erklärt Thomas Gächter, Professor für Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich im Studiogespräch.

UT
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