Verlustscheine verjähren – Millionenverluste für Kantone möglich
Anfang 2017 verjähren in der Schweiz alle Verlustscheine, die vor 1997 ausgestellt wurden. 1997 gab es nämlich eine Gesetzesänderung, mit der eine Verjährungsfrist von 20 Jahren eingeführt wurde. Mit dem Ablauf dieser Frist, droht den Steuerämtern nun, dass sich Millionen von Franken einfach in Luft...
UT
Mehr von 10 vor 10