Beim so genannten Marsch fürs Leben 2019, kam es in Zürich zu massiven Ausschreitungen. Nun war ein geschlossenes Treffen vorgesehen, doch der Veranstaltungsort machte einen Rückzieher – das Gefahrenpotenzial für Gegenaktionen sei zu gross. Was beutet das für das Recht auf Meinungsäusserung?