Zuchthausstrafe für einen Schaffhauser Frauenarzt
Der Schaffhauser Gynäkologe hatte eine 17-jährige Patientin missbraucht. Als daraufhin eine Anzeige gegen ihn lief, versuchte der Arzt, die junge Frau umbringen zu lassen. Das Bundesgericht bestätigte deshalb heute das Urteil der Vorinstanz: Eine neunjährige Zuchthausstrafe.
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