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Erben müssen Ergänzungsleistungen teils zurückbezahlen

Neu haben nur noch Personen Anspruch auf Ergänzungsleistungen, deren Vermögen weniger als 100'000 Franken beträgt, bei Ehepaaren weniger als 200'000. Wohneigentum darf behalten werden, solange die Bezüger von Ergänzungsleistungen darin leben. Nach deren Tod müssen Erben (bei Vermögen, die 40'000 Fra...

UT
14.10.201910 Min
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