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FOKUS: Wenn die DNA zum Täter führt

Wenn die Schweizer Polizei ein Verbrechen aufklären will, darf sie dabei auf DNA-Spuren zurückgreifen. Sie darf daraus jedoch keine Schlüsse auf das Aussehen und die Herkunft des Täters ziehen. Anders in den Niederlanden: Dort ist die DNA-Phänotypisierung erlaubt gehört heute zum Polizeialltag.

UT
26.03.20185 Min
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