Guido A. Zäch wegen Veruntreuung verurteilt
Das Bundesgericht Lausanne bestätigte den Schuldspruch vom vergangenen Oktober: Der Gründer der Paraplegikerstiftung, Guido A. Zäch ist definitiv der mehrfachen Veruntreuung schuldig und wurde zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Doch der Stiftungsrat will Zäch weiterhin als Präsidenten.
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