«Abstimmungs-Arena» zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Am 28. September 2025 entscheidet die Stimmbevölkerung über einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum. Wird die kantonale Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt, fällt der Eigenmietwert. Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Mieter?
Wer in seinem eigenen Haus oder in seiner eigenen Wohnung lebt, muss den Eigenmietwert versteuern. Dieser Wert orientiert sich am Betrag, der bei einer Vermietung der Liegenschaft eingenommen werden könnte. Diese Besteuerung soll nun abgeschafft werden. Im gleichen Schritt sollen die geltenden Abzug...
UT
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