16.11.10: Entschädigung für Asbestopfer scheitert an Verjährung
Asbestopfer haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ihre Ansprüche gelten als verjährt, weil asbestbedingte Krankheiten erst Jahrzehnte nach Einatmen der Fasern ausbrechen. Das ist stossend für die Angehörigen: Das Bundesgericht könnte diese Ungerechtigkeit korrigieren.
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