Hohe Nebenkosten: Verwaltung handelte illegal
Immobilienverwaltungen dürfen für Nebenkostenabrechnung einen Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen doch nur in der Höhe der tatsächlichen Kosten. «Kassensturz» deckt auf: Eine der grössten Liegenschaftsverwaltungen der Schweiz verrechnet seit Jahren überhöhte Heiz- und Betriebskosten.
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