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Patientenrechte: Was ist das Arztgeheimnis noch wert?

Das Arztgeheimnis gilt nicht unbeschränkt. Das Gesetz verpflichtet den Arzt, Patientendaten und Diagnosen den Versicherungen weiterzugeben. Will die Versicherung vom Arzt ein Gutachten einholen, muss sie jedoch zwingend die Einwilligung des Patienten einholen.

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