Thomas Geiser, Institut für Arbeit und Arbeitsrecht Uni St. Gallen
Angestellte in Zebra-Modeboutiquen müssen sich einiges gefallen lassen: Taschenkontrollen, Minus-Beträge in der Kasse aus dem eigenen Sack bezahlen. Auch die Kleidertragpflicht entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen. Wer aufmuckt, muss mit der Kündigung rechnen.
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