Vermieter duldet kein hyperaktives Kind
Ein Vermieter zieht die Zusage für eine Wohnung zurück. Begründung: Weil das Kind der angehenden Mieterin unter Hyperaktivität leide, könnte es zu laut sein. Darf er das? «Kassensturz» über einen beschämenden Mieterstreit und die Rechte von Mieter und Vermieter.
Mehr von Kassensturz