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Urteil «Spiess-Hegglin»: Medien-Maulkorb oder mehr Persönlichkeitsschutz?

Das Verdikt des Zuger Kantonsgerichts ist klar: Der «Blick» hat das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Für die Berichterstattung über die sogenannte Zuger Affäre habe kein überwiegend öffentliches Interesse bestanden.

Im Zentrum der Zivilklage von Jolanda Spiess-Hegglin stand der «Blick»-Artikel «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?», der am 24. Dezember 2014 erschien. In diesem Artikel wurden die beiden Zuger Kantonsräte Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann mit Namen und Bild gezeigt. Es f...

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