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Nutzung der Polizei-Software eingeschränkt

Mit einem Klick Verdächtige herausfischen und Querverbindungen herstellen: Das Polizeigesetz in Hessen und Hamburg erlaubt die automatische Analyse von Personendaten zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung. Verfassungswidrig, urteilt Karlsruhe.

Datensammeln der Polizei Innerhalb von Sekunden aus einer riesigen Anzahl an Informationen die wichtigen Hinweise rausfiltern, um so möglichen Straftätern auf die Schliche zu kommen. Mit diesem Ziel setzen immer mehr Polizeibehörden Systeme zur automatisierten Datenauswertung ein. Jetzt urteilt das...

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