Die lebenslange Verwahrung ist hoch umstritten, so der Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch.
Das Thurgauer Obergericht muss nun doch nicht überprüfen, ob die lebenslange Verwahrung eines 43-jährigen Schweizers gerechtfertigt ist. Dessen Anwalt hat die Berufung zurückgezogen. Der Mann wurde 2010 wegen vorsätzlicher Tötung eines Callgirls verurteilt.
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