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Einschätzungen von SF-Korrespondent Stephan Rathgeb zum Urteil.

Das Schaffhauser Kantonsgericht hat eine Hundehalterin wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Ihr Rottweiler hatte 2009 in Schaffhausen einen Vierjährigen schwer am Kopf verletzt.

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