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Flankierende Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit

Flankierende Massnahmen (FlaM) wurden zusammen mit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU eingeführt. Die FlaM sollen Lohndumping und missbräuchliche Arbeitsbedingungen verhindern. Wer in der Schweiz arbeitet, soll zu Schweizer Bedingungen arbeiten.

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