Staatsanwalt Daniel von Däniken nimmt Stellung zum Urteil
Der Amokläufer von Baden(AG) ist nicht schuldfähig: Drei Jahre nach der Tat beschloss das Bezirksgericht, dass der 29-jährige Schweizer in stationärer psychotherapeutischer Behandlung bleibt. Er hatte mit seinem Sturmgewehr einen Mann getötet und vier Personen verletzt.
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