Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten zu den Gründen für den Weiterzug.
Das Urteil im Fall Lucie wird nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Baden hat Rekurs gegen den Entscheid des Bezirksgericht eingelegt. Das Strafgericht des Kantons Aargau soll die «umstrittene Frage der lebenslange Verwahrung» überprüfen.
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