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Darf Mord verjähren? – Von moderner Strafermittlung und Grenzen des Rechts

Der Kristallhöhlenmord ist ein Fall, der Schweizer Kriminalgeschichte schrieb. Unvergessen auch nach vier Jahrzehnten. Doch der Doppelmord ist verjährt. Der Mörder könnte sich heute öffentlich hinstellen und sagen: «Ich war’s». Der Rechtsstaat wäre machtlos.

Denn nach dreissig Jahren verjährt Mord in der Schweiz. Das wollen viele ändern. Mit knapper Mehrheit haben National- und Ständerat beschlossen, dass Mord künftig nicht mehr verjährt. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Fast die Hälfte hatte gegen die Gesetzesänderung gestimmt, und sie können n...

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