Bundesrat will Gesetzesänderung bei Vergewaltigungen
Vergewaltigungsopfer, die während der Tat betäubt waren, werden in der Schweiz im Moment nicht wie andere entschädigt. Die Unfallversicherung, die solche Fälle abdeckt, schliesst diese Taten aus. Der Bundesrat will die Kostenübernahme vereinheitlichen und eine Änderung im Bundesgesetz über die Unfallversicherung vornehmen.
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