Beschwerde der Stadt Zürich zur Bührle-Sammlung
Die Stiftung Emil Bührle hat ihre Statuten geändert, um sich künftig offen zu halten, wo ihre bedeutenden Kunstwerke ausgestellt werden – nicht zwingend mehr im Kunsthaus Zürich. Dagegen hat die Stadt Zürich beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.
UT
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